Donnerstag, 5. April 2012

Antidumping - Kabel und Seile aus Stahl mit Ursprung in der VR China und Ukraine

Richtigstellung der Bemessungsgrundlage für die Erhebung des Antidumpingzolls

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 102/2012 des Rates vom 27. Januar 2012 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Ukraine, ausgeweitet auf die Einfuhren von aus Marokko, der Republik Moldau und der Republik Korea versandten Kabeln und Seilen aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse aus diesen Ländern angemeldet oder nicht, im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 und zur Einstellung des Verfahrens der Auslaufüberprüfung betreffend die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in Südafrika nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 (ABl. L 36 vom 9.2.2012); ABl. L 77 vom 16.3.2012, S. 24.

Anmerkung:
Auf Seite 15, Artikel 1 Absätze 2 und 3 wird die Bezeichnung „Cites-Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt“ durch „CIF-Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt“ ersetzt.

Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), UkrSEPRO, Registrierung der Messmitteln,  Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland