Freitag, 4. Mai 2012

Russland - Neueste Entwicklungen bei Sonderwirtschaftszonen

Von Dmitry Marenkov

(gtai) Seit dem 1.1.2012 ist die neue Fassung des Föderalen Gesetzes Nr. 116-FZ „Über Sonderwirtschaftszonen“ vom 22.7.2005 zu beachten (s. Änderungsgesetz Nr. 365-FZ vom 30.11.2011).


Das Konzept der Sonderwirtschaftszonen (russisch: „osobye ekonomitscheskije zony“, englisch: „special economic zone“, im Folgenden: SWZ) sieht ein Sonderregime der wirtschaftlichen Tätigkeit vor, das Steuer- und Zollvergünstigungen, ggfs. Subventionen sowie administrative Erleichterungen (z.B. bei Registrierung von Unternehmen, Ein- und Ausreise von ausländischen Staatsangehörigen) beinhaltet. Auf diese Weise sollen Investitionen aus dem In- und Ausland in das jeweilige Gebiet angelockt werden. Sonderwirtschaftszonen existieren auch in einer Reihe anderer osteuropäischer Staaten, z.B. Belarus, Kasachstan, Lettland, Litauen, Polen. 

Das russische SWZ-Gesetz sieht vier Arten von SWZ vor: Industrie- und Produktionszonen, Technologie- und Entwicklungszonen, Touristikzonen sowie Häfen und Flughäfen. Russland verfügt derzeit über 24 SWZ, wobei 13 von ihnen auf Touristikzonen, jeweils vier auf Industrie- und Produktionszonen sowie Technologie- und Entwicklungszonen und die restlichen drei auf Häfen entfallen. Im Zeitraum zwischen 2006 und 2011 wurden in den russischen SWZ insgesamt 272 Investoren aus 18 Ländern angesiedelt. Das Investitionsvolumen beträgt über 308 Mrd. Rubel (rund 7,9 Mrd. Euro). Im Jahr 2011 wurden insgesamt 74 neue Investoren mit einer Gesamtinvestition von rund 42 Mrd. Rubel (ca. 1 Mrd. Euro) gezählt. Dadurch wurden bereits ca. 8.000 von geplanten 15.000 neuen Arbeitsplätzen geschaffen.

Um die SWZ auch für mittelständische Unternehmen attraktiver zu machen, war bereits im Dezember 2009 die erforderliche Mindesthöhe der Investitionen für alle SWZ-Arten wesentlich gesenkt worden.
Die aktuelle Gesetzesnovelle verlängert die zulässige Dauer des Bestehens von SWZ auf 49 Jahre. Mit Ausnahme von Häfen- und Flughäfen-SWZ, die bereits für 49 Jahre errichtet werden konnten, galt bislang für alle anderen SWZ-Arten die maximale Dauer von 20 Jahren. Die Verlängerung des Bestehens von SWZ bringt den Investoren den Vorteil, länger in den Genuss der Präferenzen zu kommen und besser ihre Investition planen zu können. Die maximal zulässige Fläche von Industrie- und Produktionszonen ist von 20km2 auf 40km2 erhöht worden. 

Nach neuer Fassung des Gesetzes können einzelne SWZ zu einem sog. „Cluster“ unter der Leitung einer Verwaltungsgesellschaft zusammengefügt werden. Diese Neueinführung erfolgte im Zusammenhang mit dem Vorhaben, in der Nordkaukasischen Region sechs neue Touristik-SWZ zu schaffen und sie zu einem Cluster zu verbinden. Eine weitere wichtige Änderung für Residenten von Technologie- und Entwicklungszonen und Touristik-SWZ besteht in der Befreiung von der Zahlung des föderalen Anteils der Körperschaftssteuer (2%), welche bis 2018 bzw. 2023 bestehen bleibt. 

Um den Dialog zwischen den potentiellen Investoren und den Regionen zu verbessern, nahm eine neue Arbeitsgruppe in der Staatsduma, die eng mit Vertretern des federführenden Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung zusammenarbeiten wird, im April 2012 ihre Arbeit auf. Sie soll weiteren Reformbedarf auf diesem Gebiet ermitteln.

Das russische Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung stellt weitere Informationen zu SWZ in Russland in russischer und englischer Sprache zur Verfügung. Eine konsolidierte Fassung des SWZ-Gesetzes im russischen Originalwortlaut ist ebenfalls im Internet abrufbar: http://base.garant.ru/12141177/

Weitere Informationen: 
Dmitry Marenkov
Tel.: 0228/24993-362
Email: dmitry.marenkov@gtai.de 
Internet: www.gtai.de/recht


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