Freitag, 3. August 2012

Russland bereitet PPP-Gesetz vor

Wirtschaftsministerium erarbeitete Vorlage / Ab 2013 soll die Anzahl öffentlich-privater Vorhaben spürbar steigen

Moskau (gtai) - Öffentlich-private Vorhaben (Public-Private-Projects, im weiteren Text "PPP") sollen nun auch in der Russischen Föderation die Modernisierung und Erweiterung der öffentlichen Infrastruktur ankurbeln. Dies soll auf allen Verwaltungsebenen funktionieren, der föderalen, regionalen und kommunalen. Eigens bereitete das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung ein föderales PPP-Gesetz vor und brachte diesen Entwurf im Parlament ein.

Das Interesse privater Investoren und Anbieter an PPP, darunter deutscher, ist riesig. Doch fehlt es bislang an rechtlich eindeutigen, und vor allem landesweit einheitlichen Regularien. Die Regionen sind notgedrungen vorgeprescht und haben eigene Verordnungen erlassen. Nunmehr zieht die Föderation nach, unter anderem, um entgegen sinkender Einnahmen aus dem Export von Kohlenwasserstoffen öffentliche Vorhaben weiter finanzieren zu können.

Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation veröffentliche am 22.6.2012 auf seiner Internetseite einen lange erwarteten Gesetzesentwurf. Im Parlament, der Duma, soll dieser sogar recht zügig in die erste Lesung gehen. Hauptsächliches Ziel des normativen Aktes ist es, den bereits geltenden regionalen PPP-Gesetzen einen übergeordneten und verbindlichen Rahmen zu geben - die Legitimität regionaler oder gar kommunaler Verordnungen würde durch ein föderales Gesetz erhöht.

Unter anderem werden in dem Gesetzesentwurf grundlegende Begriffe und Prinzipien aus dem Bereich PPP definiert, um deren einheitlichen Auslegung und Anwendung auf dem gesamten Territorium der Russischen Föderation zu gewährleisten. Gleichfalls werden unterschiedliche, bislang in Russland ausgeschlossene Formen von PPP legalisiert. Insbesondere letzter Sachverhalt stellt eine neue Qualität dar, da bislang einzig Vorhaben nach dem Prinzip Build-Transfer-Operate (BTO) möglich waren.

Ebenfalls sieht der Gesetzesentwurf eine Reglementierung von PPP-Verträgen, das heißt bestimmte Formen zur Ausarbeitung und Zusammenstellung von Vereinbarungen vor. Letztendlich wird den verschiedenen Stufen der öffentlichen Verwaltung, von der kommunalen bis hoch zur föderalen, explizit das Recht eingeräumt, PPP-Ausschreibungen zu erarbeiten, zu veröffentlichen und zu realisieren.

Darüber hinaus werden Bauvorhaben aufgezählt, für die eine öffentlich-private Finanzierung beziehungsweise Realisierung vorgesehen werden kann. Dazu zählen unter anderem der Tief- und Infrastrukturbau, Vorhaben in den Bereichen Transport, Wohnungsbau und Kommunalwirtschaft, Stromwirtschaft, Gesundheitsfürsorge und Tourismus. Sogar militärische und andere Sicherheitseinrichtungen können von privaten Investoren im öffentlichen Auftrag errichtet werden.

Durch die aus dem Gesetz abzuleitenden rechtlichen Grundlagen bleiben die Interessen und Verpflichtungen sowohl der öffentlichen als auch der privaten Vertragspartner künftig von einer möglichen nachträglichen Änderung des Rechtsrahmens unberührt - es wird de facto Bestandsschutz garantiert. Vor dem Hintergrund der für gewöhnlich langen Laufzeiten von PPP-Vorhaben ist dieser Sachverhalt von besonderer Wichtigkeit. Dadurch vereinfacht sich gleichfalls die Projektfinanzierung aus Fremdmitteln.

Dem öffentlichen Auftraggeber wird ein unbeschränktes Kontrollrecht über den Projektfortschritt, über die Einhaltung von Fristen und technischen Vorgaben eingeräumt. Sollte dem privaten Vertragspartner nach Fertigstellung eines Objektes vertraglich ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht eingeräumt worden sein, behält sich die öffentliche Hand gleichfalls vor, die Zweckgebundenheit der Nutzung periodisch zu überprüfen.

Zum gegenwärtigen Zeitraum existieren in 60 der insgesamt 83 Gebietskörperschaften der Russischen Föderation regionale PPP-Verordnungen. Solange ein föderales Gesetz noch fehlt, besteht die latente Gefahr, dass die Rechtmäßigkeit bestimmter PPP-Projekte durch ein übergeordnetes zentrales Kontrollorgan angezweifelt wird und es somit zu Komplikationen kommt. Nach Ansicht des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung werden durch ein föderales Gesetz diese Gefahren aus dem Weg geräumt, und es kann davon ausgegangen werden, dass sich in der Folge die Anzahl der PPP-Projekte sprunghaft erhöht.

Allein auf Basis der existierenden regionalen Gesetze sind nach optimistischen Schätzungen etwa 300 PPP-Projekte landesweit auf den Weg gebracht worden. Nach Verabschiedung des föderalen Gesetzes könnte die Zahl der Vorhaben schnell auf 1.600 ansteigen. Davon geht zumindest das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung in Moskau aus.

Das zu verabschiedende föderale Gesetz würde die Novellierung anderer normativer Akte nach sich ziehen. Zu reformieren wären in einem solchen Fall unter anderem Bestimmungen aus den Bereichen Steuer-, Haushalts-, Immobilien- sowie Umweltrecht, weiterhin das Wasser- und Forstrecht. Mit der Verabschiedung des föderalen PPP-Gesetzes rechnet das Ministerium im Spätherbst 2012, spätestens aber 2013.

Internetadressen:

Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung - http://www.economy.gov.ru
Entwurf des Gesetzes "Über staatliche-private Partnerschaften" - http://www.economy.gov.ru/minec/about/structure/depRegulatingInfluence/doc20120622_015
(U.U.)


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