Aufhebung der mengenmäßigen Beschränkungen
Verordnung (EU) Nr. 529/2012 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 13. Juni 2012 zur Aufhebung der Verordnung (EG)
Nr. 1342/2007 des Rates über die Verwaltung bestimmter
Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der
Russischen Föderation; ABl. L 172 vom 30.6.2012, S. 1.
Anmerkung:
Die Europäische Gemeinschaft und die Regierung der Russischen Föderation haben am 26.10.2007 ein Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen abgeschlossen. Parallel dazu hat die EU zur Durchführung des Abkommens die Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 (ABl. L 300 vom 17.11.2007, S. 1) erlassen. Das Abkommen wird beendet, falls die Russische Föderation noch vor dessen Ablauf der Welthandelsorganisation beitritt und infolgedessen die mengenmäßigen Beschränkungen zum Zeitpunkt des Beitritts abgeschafft werden.
Die Europäische Gemeinschaft und die Regierung der Russischen Föderation haben am 26.10.2007 ein Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen abgeschlossen. Parallel dazu hat die EU zur Durchführung des Abkommens die Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 (ABl. L 300 vom 17.11.2007, S. 1) erlassen. Das Abkommen wird beendet, falls die Russische Föderation noch vor dessen Ablauf der Welthandelsorganisation beitritt und infolgedessen die mengenmäßigen Beschränkungen zum Zeitpunkt des Beitritts abgeschafft werden.
Ab dem Zeitpunkt des
Beitritts der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation ist die
Verordnung zur Durchführung des Abkommens deshalb nicht mehr
erforderlich und wird aufgehoben.
Die o.a. Aufhebungsverordnung
ist am 1.7. 2012 in Kraft getreten. Sie wird am Tag des Beitritts der
Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation wirksam. Diesbezüglich
wird die Kommission eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union veröffentlichen, in der sie diesen Tag bezeichnet.
Zertifizierung
GOST R/TR/EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland