Viele Produkte müssen vor dem Import nach Russland zertifiziert werden. Die Zertifizierungpflicht ist vom Produkt und der Verwendung in Russland abhängig. Es gibt in Russland viele unterschiedliche Zertifizierungssysteme. Die wichtigsten werden in der Folge erläutert. Die Zertifikate müssen in der Regel beim Import bzw beim Eintritt der Ware in die Zollunion vorgelegt werden. Für detaillierte Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung...
1. GOST-R Zertifikat (Pflichtzertifikat; hier sind folgende Formen möglich: Einmallieferung, 1-Jahr-Serienproduktion, 3-Jahre-Serienproduktion)
Das Gost-R Zertifikat ist vergleichbar mit der europäischen CE Konformitätserklärung. Es wird bescheinigt, dass eine bestimmte Ware der russischen GOST Norm entspricht. Das Gost-R unterscheidet sich von der CE dadurch, dass das CE vom Hersteller selbst ausgestellt werden kann und das Gost-R nur von einer externen Zertifizierungsgesellschaft vergeben wird. Für eine große Anzahl von Produkten ist die Vorlage eines GOST-R Zertifikates beim Import der Waren notwendig. Diese Zertifizierungspflicht wird vom Zoll überwacht. Für zertifizierungspflichtige Waren ist ein Import ohne gültigem GOST-R Zertifikat nicht möglich. Man unterscheidet zwischen Liefer- und Serienzertifikaten:
-3-Jahre-Serienproduktion: In einem Qualitätszertifikat mit der Gültigkeit von 3 Jahren wird festgestellt, dass Ihr Produkt der russischen Norm "GOST" entspricht. Das Zertifikat wird auf Namen des Herstellers ausgestellt und bietet damit die Möglichkeit, während der Gültigkeitsdauer das zertifizierte Produkt ohne Mengenbegrenzung in die russische Zollzone einzuführen und auch an verschiedene Kunden bzw. Vertriebsorganisationen zu veräußern.
-1-Jahr-Serienproduktion: In einem Qualitätszertifikat mit der Gültigkeit von 1 Jahr wird festgestellt, dass Ihr Produkt der russischen Norm "GOST" entspricht. Das Zertifikat wird auf Namen des Herstellers ausgestellt und bietet damit die Möglichkeit, während der Gültigkeitsdauer das zertifizierte Produkt ohne Mengenbegrenzung in die russische Zollzone einzuführen und auch an verschiedene Kunden bzw. Vertriebsorganisationen zu veräußern.
-Einmallieferung: In einem Qualitätszertifikat auf Einmallieferung wird festgestellt, dass Ihr Produkt bzw. Ihre Lieferung der russischen Norm "GOST" entspricht. Dieses Zertifikat eignet sich besonders für Exporteure, die einmalig bzw. gelegentlich Waren nach Russland versenden und keine reguläre Geschäftsbeziehungen haben.
Dieses Zertifikat wird auf den Namen des russischen Importeurs und nicht des Herstellers ausgestellt und bietet damit die Möglichkeit die zertifizierten Produkte (die Lieferung) nur einmalig in die russische Zollzone einzuführen und nur an die im Vertrag bestimmte russische Importeurfirma zu veräußern.
2. freiwilliges GOST-R Zertifikat
Im Vergleich zum GOST-R Zertifikat (Pflichtzertifikat) dient ein freiwilliges Zertifikat meistens nur für Vertriebszwecke (als Qualitätsnachweis und wertet zertifizierte Produkte auf) und ist für Verzollungszwecke somit nicht gültig.
Das Freiwillige GOST-R Zertifikat hat eine feste Gültigkeitsdauer (bis max. 3 Jahre).
Bearbeitungsdauer: 1 bis max. 4 Tage ab vollständigem Eingang der Unterlagen.
3. Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, Déclarations de conformité, Декларирование соответствия)
Zum 14.2.2010 sind in der Russischen Föderation neue Regelungen hinsichtlich der Anforderungen an die Pflichtzertifizierung von Waren in Kraft getreten, - Beschluss vom 1.12.2009 N 982,- Konformitätserklärung. Die ersten Konformitätserklärungen wurden aber in Russland noch Anfang Juli 1999 (Regierungsbeschluss N 766 vom 07.07.1999) eingeführt. Ziel war, das Konformitätsbewertungsverfahren zu vereinfachen, indem die obligatorische Zertifizierung von bestimmten Waren zunehmend durch eine Deklaration (Konformitätserklärung) ersetzt wird. Dadurch wird der Eintritt in Welthandelsorganisation erzielt. Das Verzeichnis von Waren, die in Russland obligatorischen Konformitätsanforderungen unterliegen, wurde seit 1999 mehrmals überarbeitet und neu gefasst.
Die neue Liste unterscheidet zwischen Waren, die weiterhin einer Pflichtzertifizierung unterliegen und Waren bei denen die Einhaltung der Vorschriften durch Deklaration/Erklärung des Herstellers bestätigt werden kann. Entsprechende Nachweise oder Kopien davon, sind bei der Einfuhr der Zollanmeldung beizufügen.
Nähere Informationen zur Zertifizierung, sowie das Verzeichnis der betroffenen Waren, stehen auf der Internetseite der russischen Zollbehörde (leider nur in russischer Sprache) zur Verfügung. Das Verzeichnis der betroffenen Waren ist nach den weltweiten einheitlichen Warennummern des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren - HS - aufgebaut.
Bei einigen Produkten aus diesem Verzeichnis, welche innerhalb der Russischen Föderation zur Konformitätsbeurteilung festgelegt wurden, wird zusätzlich ein Prüfungsprotokoll einer im GOST-R-System akkreditierten Prüfstelle verlangt. Die Konformitätsbestätigung alleine, ist in diesem Fall unzureichend. Die Konformitätserklärung hat die gleiche juristische Kraft wie das GOST-R Zertifikat und kann entsprechend zu Zwecken der Zollabfertigung, als auch im Handel angewandt werden. Die Konformitätserklärung kann wie das GOST-R Zertifikat entweder für Serienlieferungen oder für eine bestimmte Sendung ausgestellt werden (einmalige Konformitätserklärung oder Konformitätserklärung für 1 Jahr).
Als Inhaber der Konformitätserklärung für importierte Waren kann nur der Importeur bzw. der russischer Vertreter auftreten (im Vergleich zu GOST-R Zertifikat)!
4. TR-Zertifikat / TR- Konformitätserklärung
Für eine zunehmende Anzahl von Produktgruppen, ist es in Russland ab dem 24.09.10 Pflicht, die Produktkonformität auf Übereinstimmung mit dem entsprechenden russischen technischen Reglement prüfen zu lassen. Ohne dieses Zertifikat kann die zertifizierungspflichtige Ware nicht verzollt werden.
Technische Reglements (allgemeine und spezifische) werden in jedem Branchenbereich erarbeitet. Sie beinhalten eine Zusammensetzung von minimal notwendigen Anforderungen zur Erfüllung von: Brandsicherheit, industrielle Sicherheit, chemische Sicherheit, elektrische Sicherheit, Strahlungssicherheit, biologische Sicherheit, mechanische Sicherheit, thermische Sicherheit, atomare und radiologische Sicherheit, EMV -Sicherheit für Geräte und Anlagen.
Die Einhaltung der neuen Sicherheitsanforderungen, ist durch ein sog. TR-Zertifikat oder eine TR-Deklaration nachzuweisen.
Die Gültigkeit des TR- Zertifikats beträgt 1 bis 5 Jahre.
Das Verzeichnis der betroffenen Waren wird regelmäßig nachgearbeitet und erweitert:
TR über die Sicherheit der Anlagen bzw. Maschinen in explosionsgefährdeten Umgebungen (ab März 2011).
TR über die Sicherheit der Anlagen bzw. Maschinen die mit gasförmigen Brennstoffen betrieben werden (ab Januar 2011).
TR über die Sicherheit von Gebäuden und Bauwerken.
TR über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen (ab Dezember 2010).
TR über die Sicherheit von Schutzausrüstungen für Personen (ab Januar 2010).
TR über die Sicherheit von pyrotechnischen Erzeugnissen und solche die diese Bestandteile enthalten (ab Dezember 2010).
TR über die Sicherheit von Aufzügen (ab Oktober 2010).
TR über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen (ab September 2010).
TR über die Sicherheit von Kraftfahrzeugen (ab September 2010).
TR über die Sicherheit von Produkten die für Kinder und Jugendliche bestimmt sind (ab April 2011).
TR auf Tabakwaren.
TR für Brandschutzanforderungen.
TR für Butter, Öl und Fett-Produkte.
TR für Milch und Milchprodukte.
TR für Kraftstoffe.
TR für KFZ Abgasanforderungen.
5. Negativbescheinigung
Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass für Ihr Produkt keine Zertifizierungspflicht in Russland besteht. Diese Bescheinigung soll aber unbedingt bei der Einfuhr vorgelegt werden. Die Bescheinigung ist einerseits gültig auf unbestimmte Zeit, bleibt jedoch nur bis zur nächsten Änderung der russischen Zollvorschriften gültig.
6. Alkoholgehaltprotokoll
Bei der Verzollung von flüssigen und pastenförmigen Waren muss unbedingt eine Bescheinigung über Äthylalkoholgehalt vorgelegt werden. Dies gilt auch als Nachweis, dass die Ware nicht bei Sonderzollstellen bzw. bei einem Akzisezollamt zu verzollen ist.
7. Staatliche Registrierung
Ab 1. Juli 2010 ist der Zollunionkodex zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland in Kraft getreten. Der Kodex beinhaltet die einheitlichen Vorschriften über die Beförderung von Produkten, welche auf Märkte der Mitgliedsstaaten geliefert werden.
Das betrifft unter anderem die sanitätsepidemiologischen Forderungen aus dem neuen Abkommen der Zollunion für Sanitätsmaßnahmen. Am 18. Juni 2010 wurden ratifiziert: das einheitliche Verzeichnis der Waren, die der sanitätsepidemiologischen Kontrolle an der Zollgrenze und im Unionsgebiet unterliegen; das Verzeichnis von einheitlichen Vorschriften zu diesen Waren; das allgemeine Kontrollverfahren über Waren, Transportmittel und Personen, die die Zollgrenze der Union überschreiten bzw. überfahren.
Seit 1. Juli 2010 werden keine Hygiene-Zertifikaten von Rospotrebnadsor mehr ausgestellt. Dies wurde vom Föderalen Aufsichtsdienst für Schutz von Verbraucherrechten und Menschenwohl veröffentlicht.
Zugleich verkündete der Föderale Aufsichtsdienst für Schutz von Verbraucherrechten und Menschenwohl den Beginn der Ausstellung von Bescheinigungen über die staatliche Registrierung, die jetzt der Einheitsform entsprechen und auf dem ganzen Gebiet der Zollunion gültig sind. (Wurde nur geplant, bis jetzt - Stand 1.03.2011 werden alle Zertifikate nur von jenem Staat akzeptiert, wo diese ausgestellt wurden, z.B. mit dem russischen GOST-R-Zertifikat oder mit der russischen Bescheinigung über staatliche Registrierung kann man entsprechende Ware weder in Kasachstan noch in Weißrussland verzollen. Alle Anforderungen sollen aber in der näheren Zukunft vereinheitlicht werden).
Das Hygiene-Zertifikat und die Bescheinigungen über die staatliche Registrierung, die vor dem 1. Juli 2010 ausgestellt wurden, sind in Russland gültig bis zum Ende des nächsten Jahres. Anhand von bereits vorhandenen Hygiene-Zertifikaten, die noch gültig sind, besteht ein vereinfachtes Verfahren der Ausstellung von staatlicher Registrierung (Fristen und erforderliche Dokumente sind etwas geringer).
Staatliche Registrierung wird nur einmalig durchgeführt und ist somit unbefristet.
Erzeugnisse die der staatlichen Hygieneregistrierung unterliegen (Stand zum 1.03.2011):
- Mineralwasser
- Kleinkindnahrung und Kindernahrung aller Arten
- diätische Lebensmittel und Getränke (für therapeutische und prophylaktische Zwecke), Sportlernahrung
- Fleischprodukte und Fleischerzeugnisse (Konserven, Wurst und Würstchen usw.)
- Milchprodukte
- Lebensmittelzusatzstoffe (Aromastoffe, Farbstoffe usw.)
- biologisch aktive Zusatzstoffe (Parapharmazeutika, Probiotika, Nutrizeutika)
- Lebensmittel mit GVO (gentechnisch veränderte Organismen)
- kosmetische Mittel, Mittel für Mundhygiene
- Materialien und Erzeugnisse, die mit Lebensmitteln kontaktieren (Geschirr, Verpackungen usw. )
- Materialien, Einrichtung und andere technische Mittel für Trinkwasseraufbereitung
- Desinfizierungsmittel, Entwesungsmittel und Rattenbekämpfungsmittel
- Haushaltschemie
- potentiell gefährliche chemische und biologische Stoffe
8. Brandschutzzertifikat
Bestimmte Produkte, bei denen ein GOST-R Zertifikat erforderlich ist, benötigen zusätzlich ein so genanntes Brandschutzzertifikat.
Produkte werden dabei auf Ihre Resistenz gegen Feuer und ihre Funktionssicherheit, sowie auf die Entstehung toxischer Gase getestet. Die Prüfung und Zertifizierung darf nur von russischen Stellen durchgeführt werden, die dafür akkreditiert sind. Wenn das Produkt ein Brandschutzzertifikat benötigt, muss es noch vor der Erstellung des GOST-Zertifikates beantragt werden.
Einige Beispiele für Produkte, für die in der Regel ein Brandschutzzertifikat notwendig ist:
- elektrische und elektrotechnische Erzeugnisse (Kabel, Telefone, Kühlschränke, usw.)
- Werkstoffe und Materialien (viele Kunststoffe, Isoliermaterialien, Fußbodenbeläge, Dachmaterialien, Tapeten usw.)
- Bauprodukte (z.B. Kabelschächte, Bauprodukte mit Brandschutzfunktion: Kabel- und Liftschächte, Türen, Fenster, u.v.a.)
- Ausrüstungen für den Brandschutz und die Feuerwehr.
9. Inbetriebnahmegenehmigungen für Maschinen und Anlagen - Rostechnadzor (RTN)
Um potenziell gefährliche Technik oder Ausrüstungen nach Russland importieren zu können, wird eventuell außer dem vorgeschriebenen GOST-R Zertifikat eine Rostechnadsor-Zulassung benötigt. Die RTN-Zulassungen werden von der Russischen Föderalen Industrieüberwachungsbehörde erstellt. Diese ist für die Entwicklung und Einhaltung der Sicherheits- und Qualitätsstandards bei der Produkten für die Öl-, Gas-, Bergbauindustrie sowie für allgemeine Ausrüstungen mit Gefährdungspotential verantwortlich. Die Voraussetzung für die RTN-Zulassung ist ein GOST-R Zertifikat. Dieses Zertifikat wird nicht für die Verzollungszwecke benötigt.
10. Qualitätszertifikat für Mehl, Nudeln und Backwaren (Quality certificate for flour, bakery products, pasta)
Dieses Zertifikat dient als Qualitätsnachweis und Verbraucherschutz; es wird immer anhand der Laboruntersuchungen erstellt. Für jede Lieferung und für jede Produktart muss ein separates Dokument ausgestellt werden (sollten bei gleichem Produkt mehrere Herstellungsdaten vorhanden sein, sind für jedes Herstellungsdatum separate Zertifikate erforderlich). Es wird durch den Föderalen Aufsichtsdienst für Schutz von Verbraucherrechten und Menschenwohl ausgestellt und muss unbedingt alle Informationen beinhalten, welche in den Begleitpapieren beim Transport vorhanden sind (CMR, LKW-Kennzeichen, genaue Angaben zur Transportstrecke, Herstellungsdatum usw.)
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1. GOST-R Zertifikat (Pflichtzertifikat; hier sind folgende Formen möglich: Einmallieferung, 1-Jahr-Serienproduktion, 3-Jahre-Serienproduktion)
Das Gost-R Zertifikat ist vergleichbar mit der europäischen CE Konformitätserklärung. Es wird bescheinigt, dass eine bestimmte Ware der russischen GOST Norm entspricht. Das Gost-R unterscheidet sich von der CE dadurch, dass das CE vom Hersteller selbst ausgestellt werden kann und das Gost-R nur von einer externen Zertifizierungsgesellschaft vergeben wird. Für eine große Anzahl von Produkten ist die Vorlage eines GOST-R Zertifikates beim Import der Waren notwendig. Diese Zertifizierungspflicht wird vom Zoll überwacht. Für zertifizierungspflichtige Waren ist ein Import ohne gültigem GOST-R Zertifikat nicht möglich. Man unterscheidet zwischen Liefer- und Serienzertifikaten:
-3-Jahre-Serienproduktion: In einem Qualitätszertifikat mit der Gültigkeit von 3 Jahren wird festgestellt, dass Ihr Produkt der russischen Norm "GOST" entspricht. Das Zertifikat wird auf Namen des Herstellers ausgestellt und bietet damit die Möglichkeit, während der Gültigkeitsdauer das zertifizierte Produkt ohne Mengenbegrenzung in die russische Zollzone einzuführen und auch an verschiedene Kunden bzw. Vertriebsorganisationen zu veräußern.
-1-Jahr-Serienproduktion: In einem Qualitätszertifikat mit der Gültigkeit von 1 Jahr wird festgestellt, dass Ihr Produkt der russischen Norm "GOST" entspricht. Das Zertifikat wird auf Namen des Herstellers ausgestellt und bietet damit die Möglichkeit, während der Gültigkeitsdauer das zertifizierte Produkt ohne Mengenbegrenzung in die russische Zollzone einzuführen und auch an verschiedene Kunden bzw. Vertriebsorganisationen zu veräußern.
-Einmallieferung: In einem Qualitätszertifikat auf Einmallieferung wird festgestellt, dass Ihr Produkt bzw. Ihre Lieferung der russischen Norm "GOST" entspricht. Dieses Zertifikat eignet sich besonders für Exporteure, die einmalig bzw. gelegentlich Waren nach Russland versenden und keine reguläre Geschäftsbeziehungen haben.
Dieses Zertifikat wird auf den Namen des russischen Importeurs und nicht des Herstellers ausgestellt und bietet damit die Möglichkeit die zertifizierten Produkte (die Lieferung) nur einmalig in die russische Zollzone einzuführen und nur an die im Vertrag bestimmte russische Importeurfirma zu veräußern.
2. freiwilliges GOST-R Zertifikat
Im Vergleich zum GOST-R Zertifikat (Pflichtzertifikat) dient ein freiwilliges Zertifikat meistens nur für Vertriebszwecke (als Qualitätsnachweis und wertet zertifizierte Produkte auf) und ist für Verzollungszwecke somit nicht gültig.
Das Freiwillige GOST-R Zertifikat hat eine feste Gültigkeitsdauer (bis max. 3 Jahre).
Bearbeitungsdauer: 1 bis max. 4 Tage ab vollständigem Eingang der Unterlagen.
3. Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, Déclarations de conformité, Декларирование соответствия)
Zum 14.2.2010 sind in der Russischen Föderation neue Regelungen hinsichtlich der Anforderungen an die Pflichtzertifizierung von Waren in Kraft getreten, - Beschluss vom 1.12.2009 N 982,- Konformitätserklärung. Die ersten Konformitätserklärungen wurden aber in Russland noch Anfang Juli 1999 (Regierungsbeschluss N 766 vom 07.07.1999) eingeführt. Ziel war, das Konformitätsbewertungsverfahren zu vereinfachen, indem die obligatorische Zertifizierung von bestimmten Waren zunehmend durch eine Deklaration (Konformitätserklärung) ersetzt wird. Dadurch wird der Eintritt in Welthandelsorganisation erzielt. Das Verzeichnis von Waren, die in Russland obligatorischen Konformitätsanforderungen unterliegen, wurde seit 1999 mehrmals überarbeitet und neu gefasst.
Die neue Liste unterscheidet zwischen Waren, die weiterhin einer Pflichtzertifizierung unterliegen und Waren bei denen die Einhaltung der Vorschriften durch Deklaration/Erklärung des Herstellers bestätigt werden kann. Entsprechende Nachweise oder Kopien davon, sind bei der Einfuhr der Zollanmeldung beizufügen.
Nähere Informationen zur Zertifizierung, sowie das Verzeichnis der betroffenen Waren, stehen auf der Internetseite der russischen Zollbehörde (leider nur in russischer Sprache) zur Verfügung. Das Verzeichnis der betroffenen Waren ist nach den weltweiten einheitlichen Warennummern des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren - HS - aufgebaut.
Bei einigen Produkten aus diesem Verzeichnis, welche innerhalb der Russischen Föderation zur Konformitätsbeurteilung festgelegt wurden, wird zusätzlich ein Prüfungsprotokoll einer im GOST-R-System akkreditierten Prüfstelle verlangt. Die Konformitätsbestätigung alleine, ist in diesem Fall unzureichend. Die Konformitätserklärung hat die gleiche juristische Kraft wie das GOST-R Zertifikat und kann entsprechend zu Zwecken der Zollabfertigung, als auch im Handel angewandt werden. Die Konformitätserklärung kann wie das GOST-R Zertifikat entweder für Serienlieferungen oder für eine bestimmte Sendung ausgestellt werden (einmalige Konformitätserklärung oder Konformitätserklärung für 1 Jahr).
Als Inhaber der Konformitätserklärung für importierte Waren kann nur der Importeur bzw. der russischer Vertreter auftreten (im Vergleich zu GOST-R Zertifikat)!
4. TR-Zertifikat / TR- Konformitätserklärung
Für eine zunehmende Anzahl von Produktgruppen, ist es in Russland ab dem 24.09.10 Pflicht, die Produktkonformität auf Übereinstimmung mit dem entsprechenden russischen technischen Reglement prüfen zu lassen. Ohne dieses Zertifikat kann die zertifizierungspflichtige Ware nicht verzollt werden.
Technische Reglements (allgemeine und spezifische) werden in jedem Branchenbereich erarbeitet. Sie beinhalten eine Zusammensetzung von minimal notwendigen Anforderungen zur Erfüllung von: Brandsicherheit, industrielle Sicherheit, chemische Sicherheit, elektrische Sicherheit, Strahlungssicherheit, biologische Sicherheit, mechanische Sicherheit, thermische Sicherheit, atomare und radiologische Sicherheit, EMV -Sicherheit für Geräte und Anlagen.
Die Einhaltung der neuen Sicherheitsanforderungen, ist durch ein sog. TR-Zertifikat oder eine TR-Deklaration nachzuweisen.
Die Gültigkeit des TR- Zertifikats beträgt 1 bis 5 Jahre.
Das Verzeichnis der betroffenen Waren wird regelmäßig nachgearbeitet und erweitert:
TR über die Sicherheit der Anlagen bzw. Maschinen in explosionsgefährdeten Umgebungen (ab März 2011).
TR über die Sicherheit der Anlagen bzw. Maschinen die mit gasförmigen Brennstoffen betrieben werden (ab Januar 2011).
TR über die Sicherheit von Gebäuden und Bauwerken.
TR über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen (ab Dezember 2010).
TR über die Sicherheit von Schutzausrüstungen für Personen (ab Januar 2010).
TR über die Sicherheit von pyrotechnischen Erzeugnissen und solche die diese Bestandteile enthalten (ab Dezember 2010).
TR über die Sicherheit von Aufzügen (ab Oktober 2010).
TR über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen (ab September 2010).
TR über die Sicherheit von Kraftfahrzeugen (ab September 2010).
TR über die Sicherheit von Produkten die für Kinder und Jugendliche bestimmt sind (ab April 2011).
TR auf Tabakwaren.
TR für Brandschutzanforderungen.
TR für Butter, Öl und Fett-Produkte.
TR für Milch und Milchprodukte.
TR für Kraftstoffe.
TR für KFZ Abgasanforderungen.
5. Negativbescheinigung
Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass für Ihr Produkt keine Zertifizierungspflicht in Russland besteht. Diese Bescheinigung soll aber unbedingt bei der Einfuhr vorgelegt werden. Die Bescheinigung ist einerseits gültig auf unbestimmte Zeit, bleibt jedoch nur bis zur nächsten Änderung der russischen Zollvorschriften gültig.
6. Alkoholgehaltprotokoll
Bei der Verzollung von flüssigen und pastenförmigen Waren muss unbedingt eine Bescheinigung über Äthylalkoholgehalt vorgelegt werden. Dies gilt auch als Nachweis, dass die Ware nicht bei Sonderzollstellen bzw. bei einem Akzisezollamt zu verzollen ist.
7. Staatliche Registrierung
Ab 1. Juli 2010 ist der Zollunionkodex zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland in Kraft getreten. Der Kodex beinhaltet die einheitlichen Vorschriften über die Beförderung von Produkten, welche auf Märkte der Mitgliedsstaaten geliefert werden.
Das betrifft unter anderem die sanitätsepidemiologischen Forderungen aus dem neuen Abkommen der Zollunion für Sanitätsmaßnahmen. Am 18. Juni 2010 wurden ratifiziert: das einheitliche Verzeichnis der Waren, die der sanitätsepidemiologischen Kontrolle an der Zollgrenze und im Unionsgebiet unterliegen; das Verzeichnis von einheitlichen Vorschriften zu diesen Waren; das allgemeine Kontrollverfahren über Waren, Transportmittel und Personen, die die Zollgrenze der Union überschreiten bzw. überfahren.
Seit 1. Juli 2010 werden keine Hygiene-Zertifikaten von Rospotrebnadsor mehr ausgestellt. Dies wurde vom Föderalen Aufsichtsdienst für Schutz von Verbraucherrechten und Menschenwohl veröffentlicht.
Zugleich verkündete der Föderale Aufsichtsdienst für Schutz von Verbraucherrechten und Menschenwohl den Beginn der Ausstellung von Bescheinigungen über die staatliche Registrierung, die jetzt der Einheitsform entsprechen und auf dem ganzen Gebiet der Zollunion gültig sind. (Wurde nur geplant, bis jetzt - Stand 1.03.2011 werden alle Zertifikate nur von jenem Staat akzeptiert, wo diese ausgestellt wurden, z.B. mit dem russischen GOST-R-Zertifikat oder mit der russischen Bescheinigung über staatliche Registrierung kann man entsprechende Ware weder in Kasachstan noch in Weißrussland verzollen. Alle Anforderungen sollen aber in der näheren Zukunft vereinheitlicht werden).
Das Hygiene-Zertifikat und die Bescheinigungen über die staatliche Registrierung, die vor dem 1. Juli 2010 ausgestellt wurden, sind in Russland gültig bis zum Ende des nächsten Jahres. Anhand von bereits vorhandenen Hygiene-Zertifikaten, die noch gültig sind, besteht ein vereinfachtes Verfahren der Ausstellung von staatlicher Registrierung (Fristen und erforderliche Dokumente sind etwas geringer).
Staatliche Registrierung wird nur einmalig durchgeführt und ist somit unbefristet.
Erzeugnisse die der staatlichen Hygieneregistrierung unterliegen (Stand zum 1.03.2011):
- Mineralwasser
- Kleinkindnahrung und Kindernahrung aller Arten
- diätische Lebensmittel und Getränke (für therapeutische und prophylaktische Zwecke), Sportlernahrung
- Fleischprodukte und Fleischerzeugnisse (Konserven, Wurst und Würstchen usw.)
- Milchprodukte
- Lebensmittelzusatzstoffe (Aromastoffe, Farbstoffe usw.)
- biologisch aktive Zusatzstoffe (Parapharmazeutika, Probiotika, Nutrizeutika)
- Lebensmittel mit GVO (gentechnisch veränderte Organismen)
- kosmetische Mittel, Mittel für Mundhygiene
- Materialien und Erzeugnisse, die mit Lebensmitteln kontaktieren (Geschirr, Verpackungen usw. )
- Materialien, Einrichtung und andere technische Mittel für Trinkwasseraufbereitung
- Desinfizierungsmittel, Entwesungsmittel und Rattenbekämpfungsmittel
- Haushaltschemie
- potentiell gefährliche chemische und biologische Stoffe
8. Brandschutzzertifikat
Bestimmte Produkte, bei denen ein GOST-R Zertifikat erforderlich ist, benötigen zusätzlich ein so genanntes Brandschutzzertifikat.
Produkte werden dabei auf Ihre Resistenz gegen Feuer und ihre Funktionssicherheit, sowie auf die Entstehung toxischer Gase getestet. Die Prüfung und Zertifizierung darf nur von russischen Stellen durchgeführt werden, die dafür akkreditiert sind. Wenn das Produkt ein Brandschutzzertifikat benötigt, muss es noch vor der Erstellung des GOST-Zertifikates beantragt werden.
Einige Beispiele für Produkte, für die in der Regel ein Brandschutzzertifikat notwendig ist:
- elektrische und elektrotechnische Erzeugnisse (Kabel, Telefone, Kühlschränke, usw.)
- Werkstoffe und Materialien (viele Kunststoffe, Isoliermaterialien, Fußbodenbeläge, Dachmaterialien, Tapeten usw.)
- Bauprodukte (z.B. Kabelschächte, Bauprodukte mit Brandschutzfunktion: Kabel- und Liftschächte, Türen, Fenster, u.v.a.)
- Ausrüstungen für den Brandschutz und die Feuerwehr.
9. Inbetriebnahmegenehmigungen für Maschinen und Anlagen - Rostechnadzor (RTN)
Um potenziell gefährliche Technik oder Ausrüstungen nach Russland importieren zu können, wird eventuell außer dem vorgeschriebenen GOST-R Zertifikat eine Rostechnadsor-Zulassung benötigt. Die RTN-Zulassungen werden von der Russischen Föderalen Industrieüberwachungsbehörde erstellt. Diese ist für die Entwicklung und Einhaltung der Sicherheits- und Qualitätsstandards bei der Produkten für die Öl-, Gas-, Bergbauindustrie sowie für allgemeine Ausrüstungen mit Gefährdungspotential verantwortlich. Die Voraussetzung für die RTN-Zulassung ist ein GOST-R Zertifikat. Dieses Zertifikat wird nicht für die Verzollungszwecke benötigt.
10. Qualitätszertifikat für Mehl, Nudeln und Backwaren (Quality certificate for flour, bakery products, pasta)
Dieses Zertifikat dient als Qualitätsnachweis und Verbraucherschutz; es wird immer anhand der Laboruntersuchungen erstellt. Für jede Lieferung und für jede Produktart muss ein separates Dokument ausgestellt werden (sollten bei gleichem Produkt mehrere Herstellungsdaten vorhanden sein, sind für jedes Herstellungsdatum separate Zertifikate erforderlich). Es wird durch den Föderalen Aufsichtsdienst für Schutz von Verbraucherrechten und Menschenwohl ausgestellt und muss unbedingt alle Informationen beinhalten, welche in den Begleitpapieren beim Transport vorhanden sind (CMR, LKW-Kennzeichen, genaue Angaben zur Transportstrecke, Herstellungsdatum usw.)
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