Bonn (gtai)- Mit dem am 22.7.2011 unterzeichneten Protokoll zum
seit dem Jahr 2000 bestehenden bilateralen Freihandelsabkommen haben
Serbien und Russland die Liste der vom Abkommen ausgenommenen Waren
geändert und bestehende Ursprungsbestimmungen aktualisiert.
Danach wird die Liste der russischen Ursprungswaren, die bei der Einfuhr in Serbien von einer Präferenzbehandlung ausgenommen sind, um runderneuerte und gebrauchte Reifen aus Kautschuk erweitert. Die vollständige Liste der betroffenen russischen Waren finden Sie hier.
Die Liste der serbischen Ursprungswaren, die bei der Einfuhr in Russland von einer Präferenzbehandlung ausgenommen sind, wurde um Schmelzkäse, runderneuerte und gebrauchte Reifen aus Kautschuk, Gewebe aus Baumwolle, bestimmte Kraftfahrzeuge und Lastkraftwagen erweitert. Aus der Liste gestrichen wurden Stärke, Teppiche und andere Fußbodenbeläge aus Spinnstoffen, Registrierkassen, Monitore und Projektoren sowie Holzmöbel. Die vollständige Liste der betroffenen serbischen Waren finden Sie hier.
Mit dem aktuellen Protokoll wurden auch die Regeln für die Bestimmung des Ursprungslandes neu definiert und eine neue Form des Ursprungszertifikats eingeführt. Um in die Gunst des Präferenzzolls zu kommen, muss der Ursprung zukünftig mit der Form CT-2 belegt werden. Die bisher verwendete Form A kann allerdings noch bis 22.1.2012 benutzt werden. Für Waren bis zu einem Wert von US$ 5.000 ist weiterhin eine Herstellererklärung als Ursprungsnachweis ausreichend.
(Ihre Ansprechpartnerin für Serbien: Frau Forster, Tel.: 0228-24993-347, E-Mail: Doris.Forster@gtai.de)
(Ihre Ansprechpartnerin für Russland: Frau Soldo, Tel.: 0228-24993-351, E-Mail: Alena.Soldo@gtai.de)
Danach wird die Liste der russischen Ursprungswaren, die bei der Einfuhr in Serbien von einer Präferenzbehandlung ausgenommen sind, um runderneuerte und gebrauchte Reifen aus Kautschuk erweitert. Die vollständige Liste der betroffenen russischen Waren finden Sie hier.
Die Liste der serbischen Ursprungswaren, die bei der Einfuhr in Russland von einer Präferenzbehandlung ausgenommen sind, wurde um Schmelzkäse, runderneuerte und gebrauchte Reifen aus Kautschuk, Gewebe aus Baumwolle, bestimmte Kraftfahrzeuge und Lastkraftwagen erweitert. Aus der Liste gestrichen wurden Stärke, Teppiche und andere Fußbodenbeläge aus Spinnstoffen, Registrierkassen, Monitore und Projektoren sowie Holzmöbel. Die vollständige Liste der betroffenen serbischen Waren finden Sie hier.
Mit dem aktuellen Protokoll wurden auch die Regeln für die Bestimmung des Ursprungslandes neu definiert und eine neue Form des Ursprungszertifikats eingeführt. Um in die Gunst des Präferenzzolls zu kommen, muss der Ursprung zukünftig mit der Form CT-2 belegt werden. Die bisher verwendete Form A kann allerdings noch bis 22.1.2012 benutzt werden. Für Waren bis zu einem Wert von US$ 5.000 ist weiterhin eine Herstellererklärung als Ursprungsnachweis ausreichend.
(Ihre Ansprechpartnerin für Serbien: Frau Forster, Tel.: 0228-24993-347, E-Mail: Doris.Forster@gtai.de)
(Ihre Ansprechpartnerin für Russland: Frau Soldo, Tel.: 0228-24993-351, E-Mail: Alena.Soldo@gtai.de)