Neue Verordnung verabschiedet / Einführung einer gesetzlichen
Krankenversicherung erneut verschoben
Von Igor Dykunskyy und Christian
Overhoff
Kiew/Bonn (gtai) - Die Hälfte des
Sozialversicherungsbeitrages wird Arbeitgebern in der Ukraine, die neue
Stellen schaffen, künftig erstattet. Eine entsprechende Verordnung hat
das Ministerkabinett der Ukraine Mitte März 2013 verabschiedet. Die
Initiative ist auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze und auf die
Legalisierung der Gehaltsauszahlung ausgerichtet. Experten erwarten eine
deutliche Reduzierung der Kosten, die mit der Gründung einer neuen
Gesellschaft verbunden sind.
Gemäß der neuen Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr.
153, die am 13.3.13 verabschiedet wurde, werden den Arbeitgebern, die
neue Arbeitsplätze schaffen 50% des Sozialversicherungsbeitrags für jede
angestellte Person erstattet. Damit ein Arbeitgeber in den Genuss
dieser Begünstigungen durch die neue Verordnung kommen kann, müssen
bestimmte Kriterien erfüllt werden.
Die Bestimmungen der
Verordnung gelten für Arbeitgeber, die ab 2013 neue Arbeitsplätze
schaffen und mit den neuen Mitarbeitern Arbeitsverträge abschließen,
wobei die Höhe des Gehalts innerhalb der letzten 12 Kalendermonate ab
dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses mindestens drei Mindestlöhne (rund
335 Euro) betragen soll (Der Mindestlohn beträgt zurzeit 1.147 UAH und
steigt ab 1.12.13 auf 1.218 UAH). Sind diese Voraussetzungen durch den
Arbeitgeber erfüllt, ist dieser zu einer Rückerstattung des eingezahlten
Sozialversicherungsbeitrags innerhalb der nächsten 12 Kalendermonate
berechtigt, falls die Höhe des Gehalts beibehalten wird.
Werden
die Arbeitsplätze reduziert, erlischt auch das Recht des Arbeitgebers
auf die Rückerstattung. Um die Rückerstattung des
Sozialversicherungsbeitrags zu beantragen, muss der Arbeitnehmer
innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem
Arbeitnehmer eine Bescheinigung an den Pensionsfonds einreichen, in der
bestätigt wird, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach
einer entsprechenden Überprüfung durch die Beamten des Pensionsfonds
wird ein Beschluss bezüglich der Auszahlung der Rückerstattung erlassen.
Die Auszahlung erfolgt monatlich.
Für den konkreten Fall, dass
die Neueinstellung zum 1.1.2013 erfolgte, bedeutet dies: Die
Sozialversicherungsbeiträge, die im Jahr 2013 vom Arbeitgeber bezahlt
wurden, werden noch nicht erstattet. Die Rückerstattung beginnt erst
nach dem Ablauf der zwölfmonatigen Fristen seit dem Abschluss eines
Arbeitsvertrags mit dem neuen Mitarbeiter, also frühestens im Jahr 2014.
Ferner hat der Arbeitgeber nur die Möglichkeit innerhalb eines Jahres
eine 50% Rückerstattung des Sozialversicherungsbeitrages zu erhalten.
Die
Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine ist auf die Schaffung
neuer Arbeitsplätze und auf die Legalisierung der Gehaltsauszahlungen
gerichtet und wird in Zukunft zur Reduzierung der Kosten, die mit der
Gründung einer neuen Gesellschaft verbunden sind, führen, erwartet Igor
Dykunskyy, Rechtsanwalt in der Kanzlei bnt attorneys-at-law, Kiew.
Zwischen 2 und 5 Mio. Bürger arbeiten in der Ukraine nicht legal, sagte
die ukrainische Parlamentsabgeordnete Oksana Prodan (von der
Oppositionspartei UDAR) Mitte März 2013.
Voraussetzung dafür, dass
Arbeitnehmer unter die gesetzliche Sozialversicherung fallen, ist, dass
der Arbeitslohn beziehungsweise das Gehalt von einem ukrainischen
Unternehmen (einer Behörde, Organisation, Einrichtung usw.) gezahlt
wird. Darunter fallen auch Niederlassungen und Repräsentanzen
ausländischer Unternehmen.
Sozialbeiträge 2013 (in % der Bemessungsgrundlage; jeweils Arbeitgeberanteil)
| Einheitsbetrag für die allgemeinverbindliche staatliche Sozialversicherung | 36,76 bis 49,70 1) |
| Krankenversicherung | Es gibt keine staatliche Krankenversicherung |
| Erläuterungen zu Beitragsbemessungsgrenzen | derzeit das 17-Fache des Existenzminimums 2) |
1) der Rentenversicherungsfonds
administriert den Einheitsbetrag und führt aus dem Gesamtaufkommen
anteilig Gelder an die drei anderen Sozialversicherungsfonds ab: an den
Fonds für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, an den
Arbeitslosenversicherungsfonds sowie an den
Unfall-/Invalidenversicherungsfonds. Die Höhe des Einheitsbetrags ist
gestaffelt je nach der Klasse des Betriebsrisikos (insgesamt 67
Risikoklassen) in der Unfall-/Invalidenversicherung ausgehend von der
Tätigkeitsart;
2) seit dem 1.1.13 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 18.836 UAH. Im weiteren Jahresverlauf wird sie sich wegen fällig werdenden Anhebungen des Existenzminimums ab 1.12.13: 19.992 UAH betragen (offizieller durchschnittlicher Umrechnungskurs 2012: 1 Euro = 10,271 UAH).
2) seit dem 1.1.13 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 18.836 UAH. Im weiteren Jahresverlauf wird sie sich wegen fällig werdenden Anhebungen des Existenzminimums ab 1.12.13: 19.992 UAH betragen (offizieller durchschnittlicher Umrechnungskurs 2012: 1 Euro = 10,271 UAH).
Quellen: Ministerium für Sozialpolitik, bnt attorneys-at-law
Eine
gesetzliche Krankenversicherung gibt es bisher nicht. Laut Aussagen des
Gesundheitsministeriums von Anfang April 2013 wird zurzeit auch keine
Einführung einer solchen geplant. Die Einführung einer obligatorischen
Krankenversicherung (OMS) in der Ukraine ist damit erneut verschoben
worden. Die Gesundheitsministerin Raisa Bogatirewa kündigte laut Zeitung
Kommersant an, dass das entsprechende Gesetz erst 2015 wegen des
Mangels an Ressourcen für eine komplette Gesundheitsreform angenommen
werde. Ihr zufolge sei für die Einrichtung einer gesetzlichen
Krankenversicherung zuvor eine vollständige Reform des
Gesundheitssystems nötig.
Bis heute ist die Einführung der
obligatorischen Krankenversicherung in der Ukraine für das Jahr 2014
geplant. Im Februar 2013 hatte Präsident Viktor Janukowitsch noch seine
Bereitschaft zur Schaffung dieser Krankenversicherung unterstrichen. Es
seien alle rechtlichen Dokumente bereit. Das Konzept liege der
Versicherungswirtschaft vor. Eine solche Reform würde zur Schaffung
eines gesonderten staatlichen Fonds führen, in den ein gewisser
Lohnanteil der Arbeitnehmer einfließen werde. Laut dem parlamentarischen
Ausschuss für Gesundheit würde dies 3% der Lohnsumme betragen.
Kontaktanschrift:
bnt attorneys-at-law
wul. Jakira 13, 04119 Kiew
Tel.: 0038 0 44/235 06 56, Fax: -235 20 76
E-Mail: info.ua@bnt.eu; Internet: http://www.bnt.eu/de_ukraine/
Ansprechpartner: Igor Dykunskyy, LL.M. (Augsburg)
(C.O.)
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