Bonn (gtai) – Die Eurasische Kommission der Zollunion hat
beschlossen, die Einfuhrzölle auf künstliche Spinnfasern, weder
gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet, aus
Viskose(Warencode 5504 10 000 0 der einheitlichen Warennomenklatur der
Zollunion), vorübergehend von bisher 5 auf 0% des Zollwertes zu senken.
Der neue Zoll tritt am 1.7.13 in Kraft und gilt bis einschließlich 30.6.14.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland