Bonn (gtai) – Das Kollegium der Eurasischen
Wirtschaftskommission der Zollunion hat mit dem Erlass vom 13.8.13 die
Warennomenklatur im Bereich der neunstelligen Warennummer 8426 49 009
neu gegliedert und gleichzeitig die Einfuhrzölle für die neuen
Warenpositionen angepasst. Demnach erhöht sich der Zollsatz für
Rohrleger, andere, mit einer Hubkraft von weniger als 90 t (Warennummer
8426 49 009 1), auf 10% vom Zollwert. Für andere selbstfahrende
Maschinen, Apparate und Geräte (8426 49 009 9) bleibt der Zollsatz
unverändert bei 5%.
Die Maßnahme soll dem Schutz der einheimischen Hersteller von Straßenbautechnik dienen. Sie tritt am 13.9.13 in Kraft.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland