Bonn (gtai) – Die diesjährige Fußball Europameisterschaft wird neben
Polen in vier ukrainischen Städten ausgetragen. Zu einer sicheren
Einreise in das osteuropäische Land gehört unter anderem die Beachtung
der Zollvorschriften im Reiseverkehr.
Grundsätzlich sind die Waren
für den persönlichen Ge- oder Verbrauch während des Aufenthalts in der
Ukraine abgabenfrei. Den grünen Korridor bei der Einreise in der Ukraine
dürfen die Flugreisenden passieren, die im maximal 50 kg schweren
Gepäck die Waren bis zu einem Warenwert von 200 EUR mitführen. Sobald
der Wert von 200 EUR überschritten wird, ist eine Zollanmeldung für den
Reiseverkehr, beim Wert von über 1.000 EUR – eine Güterzollanmeldung
auszufüllen.
Bei Lebensmitteln ist der Wert von maximal 50 EUR zu
beachten. Dabei darf es je Produkt eine Packung mit Höchstgewicht von 2
kg sein. Es gelten folgende Mengengrenzen für einige Konsumgüter pro
Person (Alter: mindestens 18 Jahre):
- 1 Liter Spirituosen,
- 2 Liter Weine,
- 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Zigarettentabak.
Arzneimittel
dürfen die dem persönlichen Gebrauch entsprechenden Menge nicht
überschreiten. Die Einfuhr von drogenhaltigen Substanzen ist in der
Ukraine verboten.
Das Bargeld im Gesamtwert bis 10.000 EUR darf ohne Anmeldung beim ukrainischen Zoll mitgeführt werden.
Mehr Details stellt die ukrainische Zollbehörde auf Ihrer Internetseite zur Verfügung, auch in Englisch.
Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), UkrSEPRO, Registrierung der
Messmitteln, Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für
Russland