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Mittwoch, 4. April 2012

Ukraine – Reisehinweise im Vorfeld der EM 2012

Bonn (gtai) – Die diesjährige Fußball Europameisterschaft wird neben Polen in vier ukrainischen Städten ausgetragen. Zu einer sicheren Einreise in das osteuropäische Land gehört unter anderem die Beachtung der Zollvorschriften im Reiseverkehr.

Grundsätzlich sind die Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch während des Aufenthalts in der Ukraine abgabenfrei. Den grünen Korridor bei der Einreise in der Ukraine dürfen die Flugreisenden passieren, die im maximal 50 kg schweren Gepäck die Waren bis zu einem Warenwert von 200 EUR mitführen. Sobald der Wert von 200 EUR überschritten wird, ist eine Zollanmeldung für den Reiseverkehr, beim Wert von über 1.000 EUR – eine Güterzollanmeldung auszufüllen.
Bei Lebensmitteln ist der Wert von maximal 50 EUR zu beachten. Dabei darf es je Produkt eine Packung mit Höchstgewicht von 2 kg sein. Es gelten folgende Mengengrenzen für einige Konsumgüter pro Person (Alter: mindestens 18 Jahre):
  • 1 Liter Spirituosen,
  • 2 Liter Weine,
  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Zigarettentabak.
Arzneimittel dürfen die dem persönlichen Gebrauch entsprechenden Menge nicht überschreiten. Die Einfuhr von drogenhaltigen Substanzen ist in der Ukraine verboten.
Das Bargeld im Gesamtwert bis 10.000 EUR darf ohne Anmeldung beim ukrainischen Zoll mitgeführt werden.
Mehr Details stellt die ukrainische Zollbehörde auf Ihrer Internetseite zur Verfügung, auch in Englisch. 

Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), UkrSEPRO, Registrierung der Messmitteln,  Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland