Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls
Verordnung (EU) Nr. 699/2012 der Kommission vom 30. Juli 2012
zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren
bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und
Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Russland und
der Türkei; ABL. L 203 vom 31.7.2012, S. 37.
Anmerkung:
Um eine weiteren Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union durch gedumpten Einfuhren vorzubeugen, wird mit Wirkung vom 1.8.2012 für einen Zeitraum von 6 Monaten ein vorläufiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken (mit Ausnahme von gegossenen Rohrstücken, Flanschen und Rohrstücken mit Gewinde) aus Eisen oder Stahl (ausgenommen aus nicht rostendem Stahl) mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger, zum Stumpfschweißen und zu anderen Zwecken mit Ursprung in Russland und der Türkei eingeführt.
Um eine weiteren Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union durch gedumpten Einfuhren vorzubeugen, wird mit Wirkung vom 1.8.2012 für einen Zeitraum von 6 Monaten ein vorläufiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken (mit Ausnahme von gegossenen Rohrstücken, Flanschen und Rohrstücken mit Gewinde) aus Eisen oder Stahl (ausgenommen aus nicht rostendem Stahl) mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger, zum Stumpfschweißen und zu anderen Zwecken mit Ursprung in Russland und der Türkei eingeführt.
Die betroffenen Waren
werden derzeit unter den KN-Codes ex 7307 93 11, ex 7307 93 19 und
ex 7307 99 80 (TARIC-Codes 7307 93 11 91, 7307 93 11 93, 7307 93 11 94,
7307 93 11 95, 7307 93 11 99, 7307 93 19 91, 7307 93 19 93,
7307 93 19 94, 7307 93 19 95, 7307 93 19 99, 7307 99 80 92,
7307 99 80 93, 7307 99 80 94, 7307 99 80 95 und 7307 99 80 98)
eingereiht.
Für die betroffene und von den nachstehend
aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende vorläufige
Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union,
unverzollt:
| Land | Unternehmen | Vorläufiger Antidumpingzoll | TARIC-Zusatzcode |
| Russland | Alle Unternehmen | 23,8 % | — |
| Türkei | RSA Tesisat Malzemeleri San ve Ticaret AȘ, Küçükköy, Istanbul | 9,6 % | B295 |
| SARDOĞAN Endüstri ve Ticaret, Kurtköy Pendik, Istanbul | 2,9 % | B296 | |
| UNIFIT Boru Baglanti Elemanlari Ltd. Sti, Tuzla, Istanbul | 12,1 % | B297 | |
| Alle übrigen Unternehmen | 16,7 % | B999 |
Die
Überführung der genannten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in
der Union ist von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen
Zolls abhängig.
Hintergrund der vorläufigen Maßnahme sind die
bisher gemachten Feststellungen im Rahmen der von der Europäische
Kommission am 1. November 2011 eingeleiteten Untersuchung zu
Antidumpingvermutungen betreffend die Einfuhren bestimmter
Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen
oder Stahl mit Ursprung in Russland und der Türkei
(Einleitungsankündigung veröffentlicht im ABl. C 320 vom 1.11.2011, S. 4).
Das Antidumpingverfahren geht auf einen Antrag des „Defence Committee
of the Steel Butt-Welding Fittings Industry of the European Union“
zurück, der im Namen von Herstellern eingereicht wurde, auf die mit mehr
als 40 % ein erheblicher Teil der EU-Gesamtproduktion bestimmter
Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen
oder Stahl entfällt.
Der Antrag enthielt Anscheinsbeweise für das
Vorliegen von Dumping bei der genannten Ware und für eine dadurch
verursachte bedeutende Schädigung, die als ausreichend für die
Einleitung eines Verfahrens angesehen wurden.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland