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Freitag, 17. August 2012

Russische Föderation – 156. WTO-Mitglied

Bonn (gtai) – Mit dem am 21.7.12 vom russischen Präsidenten unterschriebenen Gesetz über die Ratifizierung des WTO-Protokolls ist der Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation (WTO) vollzogen. Russische Föderation wird am 22.8.12 das 156. Mitglied der WTO. 

Bereits am 1. September werden die ersten Schritte zur Senkung des Zolltarifs unternommen. Die erste Welle der Senkungen, die die meisten Produkte umfasst, findet in den ersten drei Jahren bis 2015 statt. Für so genannte sensible Güter der russischen Wirtschaft wie Personenkraftwagen (HS-Position 8703), Hubschrauber und andere Luftfahrzeuge der HS-Unterposition 8802 40 wurde eine längere Übergangsfrist von sieben, für Schweinefleisch (HS-Pos. 0203) sogar acht Jahren vereinbart, um das im WTO-Beitrittsprotokoll vereinbarte Zollniveau zu erreichen. Der russische Zolltarif wird bis dahin um durchschnittlich etwa drei Prozentpunkte sinken. Die Zölle auf Industriegüter werden dabei im Durchschnitt von 9,5 auf 7,3 Prozent, für landwirtschaftliche Erzeugnisse – von 13,2 auf 10,8 Prozent gesenkt. 

Daneben ist anzumerken, dass die russischen Verpflichtungen gegenüber der WTO in Bezug auf die tarifären Maßnahmen zur Folge haben, dass der neue Zolltarif einheitlich auch für Belarus und Kasachstan im Rahmen der eurasischen Zollunion Gültigkeit haben wird. Ausnahme bilden dabei die Zollsätze für bestimmte Kraftfahrzeuge der HS-Positionen 8701-8705, die in der Übergangsphase weiterhin auf dem höheren Niveau bleiben, bis zum Beitritt der beiden Länder in die WTO (Erlass des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission N 55). 

Die russischen Importzölle für neue Personenkraftwagen sinken von bisher 30 auf endgültige 15 Prozent im Jahr 2019, wobei die wesentliche Senkung in den letzten drei Jahren der Übergangsperiode stattfindet. Für gebrauchte Fahrzeuge im Alter von drei bis sieben Jahren werden die Zölle am Ende der Übergangszeit 20 Prozent betragen. 

Die Freude über eine Preissenkung beim Kauf eines ausländischen Fahrzeugs wird allerdings vorerst gedämpft: Die russische Regierung hat bereits Gegenmaßnahmen ergriffen, die den Import der Fahrzeuge trotz der verpflichtenden Zollsenkungen weiterhin einschränkt.

Hier geht es um die sogenannte Abwrackgebühr, die ab 1. September 2012 für jedes importierte bzw. in Russland hergestellte Transportmittel erhoben wird. Je nach Höhe der Abgabe kann der Preis eines importierten Fahrzeugs trotz der Zollsenkung sogar noch höher werden. Mehr zur geplanten Abwrackgebühr finden Sie in einem Artikel aus unserer Datenbank vom 22.5.12. 

Mehr Informationen zu den WTO-Verpflichtungen Russlands finden Sie auf der entsprechenden Internetseite der WTO oder des russischen Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung.


Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,  Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland