Bonn (gtai) – Mit dem am 21.7.12 vom russischen Präsidenten
unterschriebenen Gesetz über die Ratifizierung des WTO-Protokolls ist
der Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation (WTO) vollzogen.
Russische Föderation wird am 22.8.12 das 156. Mitglied der WTO.
Bereits
am 1. September werden die ersten Schritte zur Senkung des Zolltarifs
unternommen. Die erste Welle der Senkungen, die die meisten Produkte
umfasst, findet in den ersten drei Jahren bis 2015 statt. Für so
genannte sensible Güter der russischen Wirtschaft wie Personenkraftwagen
(HS-Position 8703), Hubschrauber und andere Luftfahrzeuge der
HS-Unterposition 8802 40 wurde eine längere Übergangsfrist von sieben,
für Schweinefleisch (HS-Pos. 0203) sogar acht Jahren vereinbart, um das
im WTO-Beitrittsprotokoll vereinbarte Zollniveau zu erreichen. Der
russische Zolltarif wird bis dahin um durchschnittlich etwa drei
Prozentpunkte sinken. Die Zölle auf Industriegüter werden dabei im
Durchschnitt von 9,5 auf 7,3 Prozent, für landwirtschaftliche
Erzeugnisse – von 13,2 auf 10,8 Prozent gesenkt.
Daneben ist
anzumerken, dass die russischen Verpflichtungen gegenüber der WTO in
Bezug auf die tarifären Maßnahmen zur Folge haben, dass der neue
Zolltarif einheitlich auch für Belarus und Kasachstan im Rahmen der
eurasischen Zollunion Gültigkeit haben wird. Ausnahme bilden dabei die
Zollsätze für bestimmte Kraftfahrzeuge der HS-Positionen 8701-8705, die
in der Übergangsphase weiterhin auf dem höheren Niveau bleiben, bis zum
Beitritt der beiden Länder in die WTO (Erlass des Rates der Eurasischen
Wirtschaftskommission N 55).
Die russischen Importzölle für neue
Personenkraftwagen sinken von bisher 30 auf endgültige 15 Prozent im
Jahr 2019, wobei die wesentliche Senkung in den letzten drei Jahren der
Übergangsperiode stattfindet. Für gebrauchte Fahrzeuge im Alter von drei
bis sieben Jahren werden die Zölle am Ende der Übergangszeit 20 Prozent
betragen.
Die Freude über eine Preissenkung beim Kauf eines
ausländischen Fahrzeugs wird allerdings vorerst gedämpft: Die russische
Regierung hat bereits Gegenmaßnahmen ergriffen, die den Import der
Fahrzeuge trotz der verpflichtenden Zollsenkungen weiterhin einschränkt.
Hier
geht es um die sogenannte Abwrackgebühr, die ab 1. September 2012 für
jedes importierte bzw. in Russland hergestellte Transportmittel erhoben
wird. Je nach Höhe der Abgabe kann der Preis eines importierten
Fahrzeugs trotz der Zollsenkung sogar noch höher werden. Mehr zur
geplanten Abwrackgebühr finden Sie in einem Artikel aus unserer Datenbank vom 22.5.12.
Mehr Informationen zu den WTO-Verpflichtungen Russlands finden Sie auf der entsprechenden Internetseite der WTO oder des russischen Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland