Bonn (gtai) – Die russische Regierung hat mit der Verordnung N 756
vom 21.7.12 (http://www.government.ru/gov/results/19889/) die
Ausfuhrzölle neu festgesetzt. Diese Maßnahme setzt die vereinbarten
WTO-Verpflichtungen voraus und tritt somit am Tag des Beitritts, also am
22.8.12 in Kraft. Alle bis jetzt gültigen Verordnungen mit
entsprechenden Ausfuhrzollsätzen verlieren ab dem Datum ihre
Gültigkeit.
Die betroffenen Waren mit deren Warenbezeichnung und
Warennummer sowie die Zollsätze, die bei der Ausfuhr aus dem Zollgebiet
der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan erhoben werden, sind der Anlage zur Verordnung zu entnehmen (in Russisch).
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland