Neue Antidumpingmaßnahme für Waren mit Ursprung in Russland und der Ukraine; Einstellung des Verfahrens für Waren mit Ursprung in Kroatien
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 585/2012 des Rates vom
26. Juni 2012 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die
Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung
in Russland und der Ukraine im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach
Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 und zur
Einstellung des Verfahrens der Auslaufüberprüfung betreffend die
Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung
in Kroatien; ABl. L 174 vom 4.7.2012, S. 5.
Anmerkung:
Mit Wirkung vom 5.7.2012 wird ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm, deren Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) 0,86 nicht überschreitet, mit Ursprung in Russland und der Ukraine eingeführt.
Mit Wirkung vom 5.7.2012 wird ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm, deren Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) 0,86 nicht überschreitet, mit Ursprung in Russland und der Ukraine eingeführt.
Die von der Maßnahme betroffenen Waren werden derzeit unter den
KN-Codes ex 7304 11 00, ex 7304 19 10, ex 7304 19 30, ex 7304 22 00,
ex 7304 23 00, ex 7304 24 00, ex 7304 29 10, ex 7304 29 30,
ex 7304 31 80, ex 7304 39 58, ex 7304 39 92, ex 7304 39 93,
ex 7304 51 89, ex 7304 59 92 und ex 7304 59 93
(TARIC-Codes 7304 11 00 10, 7304 19 10 20, 7304 19 30 20,
7304 22 00 20, 7304 23 00 20, 7304 24 00 20, 7304 29 10 20,
7304 29 30 20, 7304 31 80 30, 7304 39 58 30, 7304 39 92 30,
7304 39 93 20, 7304 51 89 30, 7304 59 92 30 und 7304 59 93 20) eingereiht.
Für
die von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware
gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei
Grenze der Union, unverzollt:
| Land | Unternehmen | Antidumpingzoll in % | TARIC- Zusatzcode |
| Russland | Joint Stock Company Chelyabinsk Tube Rolling Plant und Joint Stock Company Pervouralsky Novotrubny Works | 24,1 | A741 |
| OAO Volzhsky Pipe Plant, OAO Taganrog Metallurgical Works, OAO Sinarsky Pipe Plant und OAO Seversky Tube Works | 27,2 | A859 | |
| Alle übrigen Unternehmen | 35,8 | A999 | |
| Ukraine | OJSC Dnepropetrovsk Tube Works | 12,3 | A742 |
| LLC Interpipe Niko Tube und OJSC Interpipe Nizhnedneprovsky Tube Rolling Plant (Interpipe NTRP) | 17,7 | A743 | |
| CJSC Nikopol Steel Pipe Plant Yutist | 25,7 | A744 | |
| Alle übrigen Unternehmen | 25,7 | A999 |
Die
Maßnahme erfolgte nach Abschluss der am 28. Juni 2011 eingeleiteten
Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren
bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in
Kroatien, Russland und der Ukraine (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C
187 vom 28.6.2011, S. 16). Das Überprüfungsverfahren hinsichtlich der
Antidumpingmaßnahme gegenüber den Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre
aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Kroatien hat keine weiteren
Anhaltspunkte für Dumping ergeben und wird deshalb eingestellt.
Zertifizierung
GOST R/TR/EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland