Wirtschaftsministerium erarbeitete Vorlage / Ab 2013 soll die Anzahl öffentlich-privater Vorhaben spürbar steigen
Moskau
(gtai) - Öffentlich-private Vorhaben (Public-Private-Projects, im
weiteren Text "PPP") sollen nun auch in der Russischen Föderation die
Modernisierung und Erweiterung der öffentlichen Infrastruktur ankurbeln.
Dies soll auf allen Verwaltungsebenen funktionieren, der föderalen,
regionalen und kommunalen. Eigens bereitete das Ministerium für
wirtschaftliche Entwicklung ein föderales PPP-Gesetz vor und brachte
diesen Entwurf im Parlament ein.
Das Interesse privater Investoren und Anbieter an PPP, darunter
deutscher, ist riesig. Doch fehlt es bislang an rechtlich eindeutigen,
und vor allem landesweit einheitlichen Regularien. Die Regionen sind
notgedrungen vorgeprescht und haben eigene Verordnungen erlassen.
Nunmehr zieht die Föderation nach, unter anderem, um entgegen sinkender
Einnahmen aus dem Export von Kohlenwasserstoffen öffentliche Vorhaben
weiter finanzieren zu können.
Das Ministerium für wirtschaftliche
Entwicklung der Russischen Föderation veröffentliche am 22.6.2012 auf
seiner Internetseite einen lange erwarteten Gesetzesentwurf. Im
Parlament, der Duma, soll dieser sogar recht zügig in die erste Lesung
gehen. Hauptsächliches Ziel des normativen Aktes ist es, den bereits
geltenden regionalen PPP-Gesetzen einen übergeordneten und verbindlichen
Rahmen zu geben - die Legitimität regionaler oder gar kommunaler
Verordnungen würde durch ein föderales Gesetz erhöht.
Unter
anderem werden in dem Gesetzesentwurf grundlegende Begriffe und
Prinzipien aus dem Bereich PPP definiert, um deren einheitlichen
Auslegung und Anwendung auf dem gesamten Territorium der Russischen
Föderation zu gewährleisten. Gleichfalls werden unterschiedliche,
bislang in Russland ausgeschlossene Formen von PPP legalisiert.
Insbesondere letzter Sachverhalt stellt eine neue Qualität dar, da
bislang einzig Vorhaben nach dem Prinzip Build-Transfer-Operate (BTO)
möglich waren.
Ebenfalls sieht der Gesetzesentwurf eine
Reglementierung von PPP-Verträgen, das heißt bestimmte Formen zur
Ausarbeitung und Zusammenstellung von Vereinbarungen vor. Letztendlich
wird den verschiedenen Stufen der öffentlichen Verwaltung, von der
kommunalen bis hoch zur föderalen, explizit das Recht eingeräumt,
PPP-Ausschreibungen zu erarbeiten, zu veröffentlichen und zu
realisieren.
Darüber hinaus werden Bauvorhaben aufgezählt, für die
eine öffentlich-private Finanzierung beziehungsweise Realisierung
vorgesehen werden kann. Dazu zählen unter anderem der Tief- und
Infrastrukturbau, Vorhaben in den Bereichen Transport, Wohnungsbau und
Kommunalwirtschaft, Stromwirtschaft, Gesundheitsfürsorge und Tourismus.
Sogar militärische und andere Sicherheitseinrichtungen können von
privaten Investoren im öffentlichen Auftrag errichtet werden.
Durch
die aus dem Gesetz abzuleitenden rechtlichen Grundlagen bleiben die
Interessen und Verpflichtungen sowohl der öffentlichen als auch der
privaten Vertragspartner künftig von einer möglichen nachträglichen
Änderung des Rechtsrahmens unberührt - es wird de facto Bestandsschutz
garantiert. Vor dem Hintergrund der für gewöhnlich langen Laufzeiten von
PPP-Vorhaben ist dieser Sachverhalt von besonderer Wichtigkeit. Dadurch
vereinfacht sich gleichfalls die Projektfinanzierung aus Fremdmitteln.
Dem
öffentlichen Auftraggeber wird ein unbeschränktes Kontrollrecht über
den Projektfortschritt, über die Einhaltung von Fristen und technischen
Vorgaben eingeräumt. Sollte dem privaten Vertragspartner nach
Fertigstellung eines Objektes vertraglich ein zeitlich befristetes
Nutzungsrecht eingeräumt worden sein, behält sich die öffentliche Hand
gleichfalls vor, die Zweckgebundenheit der Nutzung periodisch zu
überprüfen.
Zum gegenwärtigen Zeitraum existieren in 60 der
insgesamt 83 Gebietskörperschaften der Russischen Föderation regionale
PPP-Verordnungen. Solange ein föderales Gesetz noch fehlt, besteht die
latente Gefahr, dass die Rechtmäßigkeit bestimmter PPP-Projekte durch
ein übergeordnetes zentrales Kontrollorgan angezweifelt wird und es
somit zu Komplikationen kommt. Nach Ansicht des Ministeriums für
wirtschaftliche Entwicklung werden durch ein föderales Gesetz diese
Gefahren aus dem Weg geräumt, und es kann davon ausgegangen werden, dass
sich in der Folge die Anzahl der PPP-Projekte sprunghaft erhöht.
Allein
auf Basis der existierenden regionalen Gesetze sind nach optimistischen
Schätzungen etwa 300 PPP-Projekte landesweit auf den Weg gebracht
worden. Nach Verabschiedung des föderalen Gesetzes könnte die Zahl der
Vorhaben schnell auf 1.600 ansteigen. Davon geht zumindest das
Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung in Moskau aus.
Das zu
verabschiedende föderale Gesetz würde die Novellierung anderer
normativer Akte nach sich ziehen. Zu reformieren wären in einem solchen
Fall unter anderem Bestimmungen aus den Bereichen Steuer-, Haushalts-,
Immobilien- sowie Umweltrecht, weiterhin das Wasser- und Forstrecht. Mit
der Verabschiedung des föderalen PPP-Gesetzes rechnet das Ministerium
im Spätherbst 2012, spätestens aber 2013.
Internetadressen:
Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung - http://www.economy.gov.ru
Entwurf des Gesetzes "Über staatliche-private Partnerschaften" - http://www.economy.gov.ru/minec/about/structure/depRegulatingInfluence/doc20120622_015
(U.U.)
Zertifizierung
GOST R/TR/EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland