Zuständige Stelle für die Kontingentsbewilligung in Deutschland
Bonn (gtai) - Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) in Eschborn (Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn, Tel. +49
61969080, Fax +49 6196908800) ist zuständige Behörde in Deutschland für
die Kontingentsbewilligung von Holzausfuhren aus der Russischen
Föderation in die Europäische Union, die in dem entsprechenden
bilateralen Abkommen im Rahmen der Verhandlungen zum WTO-Beitritt der
Russischen Föderation vereinbart wurden.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite des BAFA.
Die
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 498/2012 der Kommission vom 12.6.2012
(ABl. L 152 vom 13.6.2012, S.28) enthält ausführliche Regeln für die
Zuteilung von Kontingentbewilligungen nach Artikel 5 Absatz 2 des
Protokolls festgelegt, ferner enthält sie sonstige Bestimmungen für die
EU-seitige Verwaltung der Zollkontingentmengen, die für Ausfuhren in die
Union im Rahmen der Durchführung des Abkommens und des Protokolls
zugeteilt wurden.
Das bilaterale Abkommen und das dazugehörige
Protokoll sind im Amtsblatt der EU Nr. L 57 vom 29.2.2012, S. 3 bzw. S. 5
veröffentlicht.
(Siehe hierzu auch unsere Meldungen vom 29.02. und 13.06.2012).
(Siehe hierzu auch unsere Meldungen vom 29.02. und 13.06.2012).
Quelle:
Verzeichnis der Bewilligungsbehörden der Mitgliedstaaten nach Artikel 10 Absatz 7 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 498/2012 der Kommission; ABl. C 211 vom 18.7.2012, S. 7.
Verzeichnis der Bewilligungsbehörden der Mitgliedstaaten nach Artikel 10 Absatz 7 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 498/2012 der Kommission; ABl. C 211 vom 18.7.2012, S. 7.
Zertifizierung
GOST R/TR/EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland