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Dienstag, 21. August 2012

Russland bereitet sich auf mögliche Finanzkrise vor

Neues Gesetz regelt Verwendung staatlicher Mittel zur Stabilisierung der Wirtschaft

Moskau (gtai) - Das russische Oberhaus, der Föderationsrat, hat am 18.7.12 ein Gesetz erlassen, wonach die Regierung im laufenden Haushaltsjahr flexibler auf mögliche Finanz- und Wirtschaftskrisen reagieren kann. So wurde der Zugriff auf den Reservefonds und den Nationalen Wohlstandsfonds, die beide neben dem Staatsbudget existieren, neu geregelt. In den kommenden drei Haushaltsjahren soll außerdem die KMU-Förderung neuen Schwung erhalten. 

Der neue normative Akt unter dem Arbeitstitel "Über eingebrachte Veränderungen in den Haushaltskodex der Russischen Föderation und in andere gesetzgeberische Akte der Russischen Föderation", der das Oberhaus Mitte Juli 2012 passierte, hat unmittelbare Auswirkungen auf das Gesetz "Über den föderalen Haushalt für 2012 und für die Planungsperiode 2013 und 2014". Letztgenanntes Gesetz erfuhr gleichfalls eine Novelle.

Gemäß Paragraph 6 des neuen Gesetzes wird die Regierung 2012, auch ohne jedes Mal eine Änderung des Haushaltsgesetzes veranlassen zu müssen, auf den sogenannten Reservefonds zugreifen können, um unter anderem Schulden und andere Verpflichtungen zu tilgen beziehungsweise den Staatshaushalt auszugleichen. Bei Transferleistungen aus dem föderalen in staatliche Budgets auf tieferen Verwaltungsebenen kann sogar kurzfristig die im Haushaltsgesetz festgelegte Ausgabenobergrenze überschritten werden. Ausdrücklich ist es der Regierung gestattet, Mittel aus dem Reservefonds zur Stabilisierung der Wirtschaft, der Finanz- und Arbeitsmärkte, zur sozialen Absicherung der Bevölkerung und für andere Sozialleistungen einzusetzen.

Ohne ausdrückliche Änderung des Haushaltsgesetzes darf das dem Reservefonds entnommene Finanzvolumen 5% der beschlossenen Gesamtausgaben des Staates im laufenden Haushaltsjahr nicht überschreiten. Im Jahr 2012 plant der Staat, insgesamt 12,745 Bill. Rbl (circa 320 Mrd. Euro) auszugeben. Eine weitere Obergrenze bei der Mittelentnahme aus dem Reservefonds wurde per Novelle des Gesetzes "Über den föderalen Haushalt für 2012 und für die Planungsperiode 2013 und 2014" festgelegt. Demnach darf der entnommene Betrag nicht höher als 200 Mrd. Rbl (etwa 5 Mrd. Euro) ausfallen.

Gemäß Planungen des Finanzministeriums soll der Reservefonds bis 2015 an Umfang sogar noch signifikant zulegen. Gegenwärtig umfasst er ein Volumen von 2,658 Bill. Rbl (rund 67 Mrd. Euro), was 4,4% vom BIP ausmacht. Drei Jahre später sollen sich im Fonds bereits Mittel in einer Gesamthöhe von 5,29 Bill. Rbl (circa 133 Mrd. Euro) befinden. Diese Ziele werden allerdings nur erreichbar sein, wenn die konjunkturelle Entwicklung in diesem Zeitraum nicht nachhaltig gestört wird.

Zur zusätzlichen Kapitalisierung von Finanzinstituten im Krisenfall bietet der Fiskus einen Tausch von Staatsobligationen gegen Bankaktien an, die nach Überwindung der Krise von den Instituten wieder zurückgekauft werden sollen. Die Regierung wurde vom Parlament eigens ermächtigt, Obligationen im Gesamtwert von 150 Mrd. Rbl und einer Laufzeit von zehn Jahren zu emittieren. Darüber hinaus kann die Administration noch im laufenden Haushaltsjahr aus dem zweiten Fonds, dem Nationalen Wohlstandsfonds, zusätzliche Mittel auf ein Konto bei der Wneschekonombank (WEB) überweisen und damit weitere Maßnahmen zur Krisenvorbeugung finanzieren.

Zu den Schwerpunkten der Haushaltspolitik von 2013 bis 2015 wird nach Regierungsentwürfen unter anderem die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) gehören. Für diese Zwecke sollen für den besagten Zeitraum aus dem Föderalen Haushalt an einzelne Regionen 67,8 Mrd. Rbl (etwa 1,7 Mrd. Euro) überwiesen werden. KMU können auf dieser Grundlage Zuschüsse für das Leasen von Ausrüstungen und Maschinen sowie für das Mieten von Werkstätten und Gewerberäumen beantragen. Weiterhin ist die Finanzierung besonders innovativer Vorhaben möglich, zum Beispiel von Einrichtungen, in denen sich Start-up-Unternehmen kostengünstig niederlassen können oder von Clustern zur gemeinsamen Nutzung von Laborräumen oder auch Maschinenparks etc. 
(U.U.)


Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,  Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland