Bonn (gtai) - Das am 16. Dezember 2011 in Genf unterzeichnete
Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der
Russischen Föderation über den Handel mit Teilen und Komponenten von
Kraftfahrzeugen zwischen der Europäischen Union und der Russischen
Föderation (ABl. L 57 vom 29.2.2012, S. 15) wird mit Wirkung vom 22.
August 2012 vorläufig angewandt.
Quelle:
Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über den Handel mit Teilen und Komponenten von Kraftfahrzeugen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation; ABl. L 349 vom 19.12.2012, S. 2.
Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über den Handel mit Teilen und Komponenten von Kraftfahrzeugen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation; ABl. L 349 vom 19.12.2012, S. 2.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland