Bonn (gtai) – Mit der Anordnung des Landwirtschaftsministeriums vom
17. Juli 2014 Nr. 281 sollten zum 01.März 2015 veterinäre
Begleitdokumente auch für solche Erzeugnisse in elektronischer Form
beantragt werden müssen, die bislang keiner solchen Dokumentation
bedurften.
Mit einer neuen Anordnung des
Landwirtschaftsministeriums wird diese Frist als zweijährige
Übergangsfrist ausgestaltet. Nunmehr können Hersteller der betreffenden,
im Anhang der Anordnung vom 20.02.2015 Nr. 70 gelisteten Erzeugnisse
für die Dauer von zwei Jahren wählen, ob sie die Dokumente auf
freiwilliger Basis in elektronischer Form beantragen. Dies soll die
Umstellung der jeweiligen Wirtschaftsbeteiligten auf die verpflichtende
Zertifizierung und elektronische Beantragung erleichtern.
Veterinäre
Begleitdokumente für Erzeugnisse, die auch bislang einer
Dokumentationspflicht unterlagen, können nunmehr sowohl in schriftlicher
als auch in elektronischer Form beantragt werden. Anwendungshinweise
sollen in Kürze durch den Rosselchosnadzor veröffentlicht werden.
Die
elektronische Zertifizierung erfolgt über das kostenlose staatliche
Informationssystem „Merkurij“, das vom föderalen Dienst für veterinäre
und phytosanitäre Aufsicht (Rosselchosnadzor) zur Verfügung gestellt
wird.
Quellen:
- Seite des föderalen Dienstes für veterinäre und phytosanitäre Aufsicht: http://www.fsvps.ru/fsvps/news/12691.html (in russischer Sprache)
- Anordnung des Landwirtschaftsministeriums vom 17.07.2014 Nr. 281: http://www.rg.ru/2014/08/13/minselhoz-dok.html (in russischer Sprache)
- Anordnung des Landwirtschaftsministeriums vom 20.02.2015 Nr.70: http://www.tks.ru/news/law/2015/02/24/0003 ( in russischer Sprache)
- Informations- und Zertifizierungsportal Merkurij: http://vetrf.ru/vetrf/mercury.html
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland