Bonn (gtai) – Das Verfahren der vorübergehenden Einfuhr von Waren sowohl im Rahmen der nationalen Regelung als auch mit Carnet ATA wird in der Ukraine vereinfacht und optimiert. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Die Änderungen sind ab dem 20.5.11 in Kraft.
- die Abfertigung internationaler Postsendungen und Messewaren mit dem Carnet ATA ist nicht wie bisher nur an den ukrainischen Grenzzollstellen, sondern auch bei den Binnenzollstellen möglich;
- das in der Ukraine gängige förmliche Zulassungsverfahren für die vorübergehende Einfuhr entfällt für Container, Paletten und Behälter, Waren für privaten Gebrauch, mit Carnet ATA und für die Vorbereitung der Fußball-Europameisterschaft 2012 eingeführte Waren. Dabei ist kein Antrag auf Bewilligung der vorübergehenden Einfuhr und keine Vorentscheidung seitens der ukrainischen Zollstelle mehr notwendig.
Die Änderungen sind ab dem 20.5.11 in Kraft.
Kontakt: