Bonn (gtai) – Mit der Entscheidung N 736 vom 16.8.11 hat die Kommission der Zollunion den Einfuhrzoll auf Stetigförderer für Waren, ihrer Beschaffenheit nach für Arbeiten unter Tage bestimmt, und schreitenden hydraulischen Grubenausbau (Warennummern 8428 31 000 0 und 8479 89 300 0 der einheitlichen Warennomenklatur der Zollunion) von bis jetzt 0 auf 5% des Zollwarenwertes erhöht.
Der neue Zollsatz für oben genannte Waren ist seit 1.9.11 in Kraft.
(Ihre Ansprechpartnererin: Frau Soldo, Tel.: 0228-24993-351, E-Mail: Alena.Soldo@gtai.de)
Zertifizierung, Registrierung. Zulassung und Deklarierung für Russland
Der neue Zollsatz für oben genannte Waren ist seit 1.9.11 in Kraft.
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