Bonn (gtai) – Mit der Entscheidung N 765 vom 16.8.11 hat die Kommission der Zollunion die Warennomenklatur für gewalzte Folien aus Aluminium, ohne Unterlage (7607 11 100 0 der einheitlichen Warennomenklatur der Zollunion) geändert und weiterunterteilt. Dabei wurde der Zollsatz für Alufolien mit einer Dicke von weniger als 0,0046 mm (7607 11 100 1) auf 0% des Zollwertes gesenkt. Der Zollsatz für Alufolien mit einer Dicke von 0,0046 mm bis 0,021 mm (7607 11 100 9) bleibt bestehen und beträgt 20% des Zollwertes.
Die Änderung ist seit 1.9.11 in Kraft.
(Ihre Ansprechpartnererin: Frau Soldo, Tel.: 0228-24993-351, E-Mail: Alena.Soldo@gtai.de)
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