Bonn (gtai) – Russland hat seit 1.10. dieses Jahres die Einfuhr
von Arzneimitteln und pharmazeutischen Erzeugnissen zur deren
Herstellung wesentlich erleichtert. Das betrifft Zollverfahren wie die
Überlassung zum freien Verkehr, Verarbeitung für internen Gebrauch,
Reimport und Aufgabe zugunsten des Staates.
Bisher war die Erlaubnis seitens des Föderalen Dienstes zur Überwachung im Bereich der Gesundheit und sozialer Entwicklung (Roszdravnadzor) erforderlich, um die Einfuhrlizenz des Ministeriums für Industrie und Handel (Minpromtorg) zu beantragen. Nun genügt der Eintrag in das staatliche Register mit allen notwendigen Angaben über die eingeführten Arzneimittel und Pharmazeutika. So entschied die Kommission der Eurasischen Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Belarus (N 748 vom 16.8.11). Die Auflistung der betroffenen Waren ist hier abrufbar.
(Ihre Ansprechpartnerin: Frau Soldo, Tel.: 0228-24993-351, E-Mail: Alena.Soldo@gtai.de)
Bisher war die Erlaubnis seitens des Föderalen Dienstes zur Überwachung im Bereich der Gesundheit und sozialer Entwicklung (Roszdravnadzor) erforderlich, um die Einfuhrlizenz des Ministeriums für Industrie und Handel (Minpromtorg) zu beantragen. Nun genügt der Eintrag in das staatliche Register mit allen notwendigen Angaben über die eingeführten Arzneimittel und Pharmazeutika. So entschied die Kommission der Eurasischen Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Belarus (N 748 vom 16.8.11). Die Auflistung der betroffenen Waren ist hier abrufbar.
(Ihre Ansprechpartnerin: Frau Soldo, Tel.: 0228-24993-351, E-Mail: Alena.Soldo@gtai.de)
Zertifizierung, Registrierung. Zulassung und Deklarierung für Russland