Bonn (gtai) – Mit der Entscheidung N 765 vom 16.8.11 hat die
Kommission der Zollunion die Warennomenklatur für gewalzte Folien aus
Aluminium, ohne Unterlage (7607 11 100 0 der einheitlichen
Warennomenklatur der Zollunion) geändert und weiterunterteilt. Dabei
wurde der Zollsatz für Alufolien mit einer Dicke von weniger als 0,0046
mm (7607 11 100 1) auf 0% des Zollwertes gesenkt. Der Zollsatz für
Alufolien mit einer Dicke von 0,0046 mm bis 0,021 mm (7607 11 100 9)
bleibt bestehen und beträgt 20% des Zollwertes.
Die Änderung ist seit 1.9.11 in Kraft.
(Ihre Ansprechpartnerin: Frau Soldo, Tel.: 0228-24993-351, E-Mail: Alena.Soldo@gtai.de)
Die Änderung ist seit 1.9.11 in Kraft.
(Ihre Ansprechpartnerin: Frau Soldo, Tel.: 0228-24993-351, E-Mail: Alena.Soldo@gtai.de)
Zertifizierung, Registrierung. Zulassung und Deklarierung für Russland