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Mittwoch, 30. Mai 2012

EFTA - Freihandelsabkommen mit der Ukraine tritt am 1.6.2012 in Kraft

Bonn (gtai) – Das am 24.6.2010 von den EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Schweiz, Liechtenstein) und der Ukraine unterzeichnete Freihandelsabkommen tritt nach Abschluss der Ratifizierung durch die Vertragsstaaten am 1.6.2012 in Kraft. Das gleiche gilt für die bilateralen Landwirtschaftsabkommen der einzelnen EFTA-Staaten mit der Ukraine.
 
Schwerpunkt des Abkommens ist, wie auch bei bereits bestehenden Freihandelsabkommen mit anderen Staaten, die Beseitigung der Einfuhrzölle auf Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft und ein verbesserter Marktzugang für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, Fisch und sonstige Meereserzeugnisse. Während für die Mehrzahl der vom Abkommen umfassten Produkte mit Ursprung in der Ukraine die Einfuhrzölle in den EFTA-Staaten mit Inkrafttreten des Abkommens wegfallen, wird die Ukraine die Einfuhrzölle für eine Vielzahl von Ursprungswaren der EFTA in einem Übergangszeitraum von bis zu 10 Jahren abbauen. Einzelheiten zum Zollabbauregime enthalten die Anhänge III und IV zum Abkommen.

Die Ursprungsregeln des Abkommens basieren auf dem PanEuroMed-Ursprungsprotokoll. Dies eröffnet für die Zukunft die Möglichkeit der diagonalen Kumulierung zwischen den EFTA-Staaten, der Ukraine und den anderen am PanEuroMed-Prozess beteiligten Staaten, vorausgesetzt entsprechend gleichlautende Ursprungsprotokolle zwischen den genannten Staaten sind in Kraft. Da entsprechende gleichlautende Ursprungsprotokolle noch nicht bestehen, ist derzeit nur die bilaterale Kumulierung zwischen EFTA und der Ukraine möglich.

Ergänzt wird das Freihandelsabkommen durch bilaterale Landwirtschaftsabkommen der einzelnen EFTA-Staaten mit der Ukraine. Diese Abkommen sollen zur Verbesserung des Handels mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten beitragen.
Neben den Verbesserungen zum Warenverkehr umfasst das Freihandelsabkommen auch Regelungen zum Dienstleistungsverkehr, Investitionen, Handelserleichterungen, Wettbewerb, Schutz des geistigen Eigentums und öffentliches Beschaffungswesen.

Weitere Informationen zu den Abkommen (FHA und bilaterale Landwirtschaftsabkommen) einschließlich der Vertragstexte sind auf der Internetseite der EFTA zu finden.

Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), UkrSEPRO, Registrierung der Messmitteln,  Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland