Bonn (gtai) – Das am 24.6.2010 von den EFTA-Staaten (Norwegen,
Island, Schweiz, Liechtenstein) und der Ukraine unterzeichnete
Freihandelsabkommen tritt nach Abschluss der Ratifizierung durch die
Vertragsstaaten am 1.6.2012 in Kraft. Das gleiche gilt für die
bilateralen Landwirtschaftsabkommen der einzelnen EFTA-Staaten mit der
Ukraine.
Schwerpunkt des Abkommens ist, wie auch bei bereits
bestehenden Freihandelsabkommen mit anderen Staaten, die Beseitigung der
Einfuhrzölle auf Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft und ein
verbesserter Marktzugang für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte,
Fisch und sonstige Meereserzeugnisse. Während für die Mehrzahl der vom
Abkommen umfassten Produkte mit Ursprung in der Ukraine die Einfuhrzölle
in den EFTA-Staaten mit Inkrafttreten des Abkommens wegfallen, wird die
Ukraine die Einfuhrzölle für eine Vielzahl von Ursprungswaren der EFTA
in einem Übergangszeitraum von bis zu 10 Jahren abbauen. Einzelheiten
zum Zollabbauregime enthalten die Anhänge III und IV zum Abkommen.
Die
Ursprungsregeln des Abkommens basieren auf dem
PanEuroMed-Ursprungsprotokoll. Dies eröffnet für die Zukunft die
Möglichkeit der diagonalen Kumulierung zwischen den EFTA-Staaten, der
Ukraine und den anderen am PanEuroMed-Prozess beteiligten Staaten,
vorausgesetzt entsprechend gleichlautende Ursprungsprotokolle zwischen
den genannten Staaten sind in Kraft. Da entsprechende gleichlautende
Ursprungsprotokolle noch nicht bestehen, ist derzeit nur die bilaterale
Kumulierung zwischen EFTA und der Ukraine möglich.
Ergänzt wird
das Freihandelsabkommen durch bilaterale Landwirtschaftsabkommen der
einzelnen EFTA-Staaten mit der Ukraine. Diese Abkommen sollen zur
Verbesserung des Handels mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten
beitragen.
Neben den Verbesserungen zum Warenverkehr umfasst das
Freihandelsabkommen auch Regelungen zum Dienstleistungsverkehr,
Investitionen, Handelserleichterungen, Wettbewerb, Schutz des geistigen
Eigentums und öffentliches Beschaffungswesen.
Weitere
Informationen zu den Abkommen (FHA und bilaterale
Landwirtschaftsabkommen) einschließlich der Vertragstexte sind auf der
Internetseite der EFTA zu finden.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), UkrSEPRO, Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland