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Mittwoch, 23. Mai 2012

Russische Föderation – Vorabanmeldung bei der Einfuhr im Straßengüterverkehr

Bonn (gtai) – Wie bereits berichtet, müssen Warensendungen, die in das Zollgebiet der Zollunion Russland, Belarus und Kasachstan verbracht werden, ab dem 17.6.12 vorab angemeldet werden. Vorerst sind nur die Lieferungen im Straßengüterverkehr davon betroffen. Mehr dazu in unserer Meldung vom 25.1.12.

Die russische Zollbehörde stellt auf Ihrer Internetseite ein Portal – so genanntes „Privates Kabinett“ – zur Verfügung, das für die elektronische Vorabanmeldung einzuführender Waren kostenlos genutzt werden kann: (http://edata.customs.ru/)

Spätestens zwei Stunden vor der physischen Einfuhr müssen die Daten vorab übermittelt werden. Das betrifft Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO), Beförderer, auch Zollbeförderer, Zollrepräsentanten (ehem. Zollbroker) und andere Wirtschaftsbeteiligte unabhängig davon, ob sich diese Personen in Russland oder in einem anderen Land aufhalten.

Die Anmeldepflicht besteht nicht für die Einfuhr folgender Waren:
  • Waren und Beförderungsmittel für private Zwecke,
  • Waren im Verfahren für internationale Postsendungen,
  • Diplomaten- und Konsulargut (eingeführt vom Personenkreis laut dem Kapitel 45 des Zollkodex der eurasischen Zollunion),
  • Waren zur Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen und Unfällen,
  • Militärgut,
  • Lieferungen mit anderen Beförderungsmitteln, außer im Straßengüterverkehr.

Die Vorabanmeldungen müssen nach gleichen Regelungen auch in zwei anderen Ländern der Zollunion vorgenommen werden. Die Zollverwaltungen der Republiken Belarus und Kasachstan müssen die Möglichkeit der elektronischen Anmeldungen ebenfalls zur Verfügung stellen, haben im Vergleich zu ihren russischen Kollegen zurzeit noch kein Zugang zu ihren Systemen.

Weiterführende Links:
 
Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,  Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland