Bonn (gtai) – Wie bereits berichtet, müssen Warensendungen, die in
das Zollgebiet der Zollunion Russland, Belarus und Kasachstan verbracht
werden, ab dem 17.6.12 vorab angemeldet werden. Vorerst sind nur die
Lieferungen im Straßengüterverkehr davon betroffen. Mehr dazu in unserer
Meldung vom 25.1.12.
Die
russische Zollbehörde stellt auf Ihrer Internetseite ein Portal – so
genanntes „Privates Kabinett“ – zur Verfügung, das für die elektronische
Vorabanmeldung einzuführender Waren kostenlos genutzt werden kann: (http://edata.customs.ru/)
Spätestens
zwei Stunden vor der physischen Einfuhr müssen die Daten vorab
übermittelt werden. Das betrifft Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
(AEO), Beförderer, auch Zollbeförderer, Zollrepräsentanten (ehem.
Zollbroker) und andere Wirtschaftsbeteiligte unabhängig davon, ob sich
diese Personen in Russland oder in einem anderen Land aufhalten.
Die Anmeldepflicht besteht nicht für die Einfuhr folgender Waren:
- Waren und Beförderungsmittel für private Zwecke,
- Waren im Verfahren für internationale Postsendungen,
- Diplomaten- und Konsulargut (eingeführt vom Personenkreis laut dem Kapitel 45 des Zollkodex der eurasischen Zollunion),
- Waren zur Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen und Unfällen,
- Militärgut,
- Lieferungen mit anderen Beförderungsmitteln, außer im Straßengüterverkehr.
Die Russische Zollbehörde bittet die Information zum Thema Vorabanmeldung in englischer Sprache unter http://eng.customs.ru/index.php?option=com_content&view=article&id=1749:the-russian-fcs-receives-preliminary-information-of-the-goods-imported-to-the-customs-territory-of-the-customs-union-by-motor-transport&catid=32:news-cat&Itemid=1858&Itemid=1857.
Die
Vorabanmeldungen müssen nach gleichen Regelungen auch in zwei anderen
Ländern der Zollunion vorgenommen werden. Die Zollverwaltungen der
Republiken Belarus und Kasachstan müssen die Möglichkeit der
elektronischen Anmeldungen ebenfalls zur Verfügung stellen, haben im
Vergleich zu ihren russischen Kollegen zurzeit noch kein Zugang zu ihren
Systemen.
Weiterführende Links:
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland