Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 349 vom 15.11.2012, S. 19.
Anmerkung:
Der
mit der Verordnung (EG) Nr. 661/2008 des Rates (ABl. L 185 vom
12.7.2008, S. 1) auf die Einfuhr von Ammoniumnitrat mit Ursprung in der
Russischen Föderation eingeführte Antidumpingzoll tritt am 13.7.2013,
24:00 Uhr, außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung
eingeleitet wird. Zur Einleitung einer Überprüfung ist ein schriftlicher
Antrag der Gemeinschaftshersteller an die EU-Kommission erforderlich.
Dieser Antrag muss genügend Beweise dafür enthalten, dass das Dumping
und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahme
wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten werden.
Die
EU-Hersteller können nach der Veröffentlichung der o.a. Bekanntmachung
einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung stellen, der der Europäischen
Kommission (Generaldirektion Handel, Referat H-1, N-105 4/92, 1049
Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË) (Fax +32 22956505) spätestens drei
Monate vor dem angegebenen Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Maßnahme
vorliegen muss.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland