Bonn (gtai) – Das am 14.12.2011 zwischen der Schweiz und Russland im
Rahmen der Verhandlungen über den russischen WTO-Beitritt geschlossene bilaterale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von amtlichen Stempeln auf Edelmetalluhren tratt nach Ratifizierung am 2.8.2013 in Kraft.
Das
Abkommen sieht vor, dass betroffene Schweizer Uhren bei der Einfuhr in
Russland nicht nochmals mit einem amtlichen russischen Stempel versehen
werden müssen. Umgekehrt gilt das gleiche für die Einfuhr von russischen
Uhren in der Schweiz.
Gegenstand des Abkommens ist die
gegenseitige Anerkennung amtlicher Stempel, Fabrikantenstempel und
Feingehaltsangaben auf Edelmetallwaren der Uhrenindustrie (Gold,
Silber, Platin und Palladium). Mit Inkrafttreten des Abkommens entfällt
bei der Einfuhr in Russland die erneute amtliche Prüfung und Stempelung
von bereits in der Schweiz geprüften und gestempelten Uhren aus
Edelmetallen. Außerdem mussten Fabrikanten bisher ihre
Verantwortlichkeitsmarken in beiden Ländern registrieren lassen. Mit dem
neuen Abkommen ist die Registrierung nur noch im Ursprungsland
erforderlich. Außerdem verpflichten sich die Vertragsparteien zukünftig
Fälschungen amtlicher Stempel, Fabrikantenstempel und Feingehaltsangaben
wirksam zu bekämpfen.
Quelle: Pressemitteilung des Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft – SECO – vom 24.7.2013.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland