Von Dmitry Marenkov
(gtai) Das russische Gesetz Nr. 5338-I über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 7.7.1993
soll bald eine neue Fassung erhalten. Die geplante Gesetzesnovelle
bezweckt die Umsetzung des UNCITRAL-Modellgesetzes über die
internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit von 1985 in der Fassung von
2006. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 25.1.2012 vom russischen
Parlament in erster Lesung beschlossen. Die zweite Lesung verzögert
sich jedoch noch auf unbestimmte Zeit.
Zu beachten ist, dass das
russische Schiedsverfahrensrecht zwei Gesetze kennt: das Föderale Gesetz
Nr. 102-FZ „Über Schiedsgerichte“ („O tretejskich sudach“) vom
24.7.2002, welches nur auf nationale Schiedsverfahren Anwendung findet,
sowie das o.g. Gesetz Nr. 5338-I vom 7.7.1993, welches nur mit sehr
geringen Abweichungen das UNCITRAL-Modellgesetz von 1985 umgesetzt hat.
Das von der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht erarbeitete Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit (UNCITRAL Model Law on International Commercial Arbitration)
wurde mit dem Ziel der Harmonisierung bzw. Vereinheitlichung der
nationalen Normen zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit im Jahre
1985 erlassen und bis heute von über 60 Staaten implementiert.
Angesichts der Tatsache, dass dazu einige Mehrrechtsstaaten zählen
(Australien, Kanada, USA, Vereinigtes Königreich), sind es insgesamt fast 90 Rechtsordnungen,
die die Vorschriften des Modellgesetzes umgesetzt haben. Das
Modellgesetz bezweckt die Harmonisierung bzw. Vereinheitlichung der
nationalen Normen zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Im Jahre
2006 wurde das Modellgesetz über die internationale
Handelsschiedsgerichtsbarkeit um eine Reihe von Vorschriften ergänzt
(vgl. Text des Modellgesetzes in der Fassung von 2006).
Die neue Fassung des Modellgesetzes von 2006 ist bislang nur in rund
einem Dutzend Rechtsordnungen umgesetzt worden, darunter Australien,
Georgien, Hong Kong, Irland, Neuseeland, Peru, Slowenien sowie der
US-Bundesstaat Florida.
Der Gesetzentwurf beabsichtigt, Art. 2A des Modellgesetzes i.d.F. von 2006 als neuen Art. 21
zu übernehmen. Diese Vorschrift legt fest, dass im Rahmen der
Gesetzesauslegung der internationale Charakter der Regelungen
berücksichtigt und eine einheitliche Anwendung unter Wahrung des guten
Glaubens und Zugrundelegung von allgemeinen Grundsätzen gewährleistet
werden muss.
Das Modellgesetz i.d.F. von 2006 enthält in Art. 7
zwei mögliche Versionen der Vorschrift zur Definition und Form der
Schiedsvereinbarung. Im russischen Gesetzentwurf ist die Übernahme der
ausführlicheren ersten Version vorgesehen.
Im Rahmen der geplanten
Gesetzesnovelle sollen ferner Vorschriften des Kapitels IV.A (Art. 17
bis 17J) zur Anordnung von vorläufigen Maßnahmen durch das
Schiedsgericht als Art. 171 bis 179 übernommen werden.
Schließlich
soll der neue Wortlaut des Art. 35 Abs. 2 des Modellgesetzes übernommen
werden. Dieser verlangt bei der Anerkennung und Vollstreckung von
Schiedssprüchen nur noch die Vorlage des Originals oder einer Kopie des
Schiedsspruchs. Die Vorlage der Urschrift oder einer beglaubigten
Abschrift der Schiedsvereinbarung soll dagegen nicht mehr notwendig
sein. Außerdem wäre dann in Übereinstimmung mit dem Wortlaut des
Modellgesetzes i.d.F. von 2006 in Fällen, in denen der Schiedsspruch
nicht in der Amtssprache des Staates abgefasst ist, die Vorlage einer
gehörig beglaubigten Übersetzung des Schiedsspruchs durch die
beantragende Partei nicht mehr zwingend erforderlich. Vielmehr stünde es
im Ermessen des Exequaturgerichts, eine solche Übersetzung zu
verlangen.
Der einschlägige Gesetzentwurf Nr. 583004-5, die amtliche Begründung (pojasnitelnaja zapiska) sowie weitere Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens sind in russischer Sprache auf der Internetseite der Staatsduma abrufbar.
Vgl. Sie auch unsere Meldung zum neuen UNCITRAL-Digest zum Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit.
Weitere Informationen: Dmitry Marenkov, Tel.: 0228/24993-362, Email: dmitry.marenkov@gtai.de , Internet: www.gtai.de/rech
Zertifizierung
GOST R/TR/EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland