-beschränkungen -verarbeitung -Zubehör (ohne Brennstoffzellen) Abkommen Abwrackgebühr für Fahrzeuge Agrarchemikalien allgemein alternative Energie alternative Energien Ammoniumnitrat Änderungen Anlagenbau Antidumpingmaßnahmen Antidumpingzoll Arbeitsmarkt Architektur Armaturen Arzneimittel ASMAP Ausbildung Ausfuhr in die EU Ausfuhrrecht Ausfuhrzoll Ausländische Fachkräfte ausländische Investitionen Auslandsinvestitionen Ausschreibungsregelungen Ausschreibungswesen Außenhandel Außenhandel / Struktur Außenwirtschaftspolitik Außenwirtschaftsrecht Automatische Datenverarbeitungsmaschinen Automobilindustrie Bahnreform Bau- und Baustoffmaschinen Bau-Consulting Baustoffe Bauüberwachung Bauunternehmen Bauwirtschaft Belarus Bergbaumaschinen Bio- Bio- u. Labortechnik Bioenergie Branchen Brandschutz Brücken- und Tunnelbau Bulgarien Chancen Chemieproduktion chemische Erzeugnisse Chemische Industrie China Computertomographie CT-Geräte Deutschland Diagnostika Edelmetallwaren EDV EDV- EFTA Einfuhrverbote Einfuhrzoll Einzelhandel Eisen- und Stahlerzeugnisse Eisenbahnbau Elektronik- und Autokonzerne elektronische Geräte Elektrotechnik Energie Energieeffizienz Energieeinsparung Energieerzeugung Erdgas erneuerbare Energie Erze EU EU Feinmechanik Europa Export Export-/US-Exportkontrolle Exportmarkt Exportmärkte Fahrzeuge Farben u. Lacke Fertigwaren Filter Finanzierung Finnland Fleischexport Flughafenbau Fossile Energien Freizeitartikel Gas Gas-Tankstellen Gentechnik Geo-Bohrtechnik Geschäftspraxis Geschenke Gesetze in Russland Gesundheit Gesundheitswesen allgemein Getränke Gewerbebau Glas Glaserzeugnisse Goldminen GOST R GOST-R Griechenland Pipelinebau Hafenbau Handelsketten Handelsregisterrecht Heiz Heizkraftwerk Hochbau Holzausfuhr Hotelbau Hygienezertifikat Immobilienmarkt Import Importe Industrie Industrie- und Handelskammer Industriechemikalien Industriepolitik Infothek Internetdienste Internethandel Interview Investition Investitionen Investitionen (Inland) Investitionen aus dem Ausland IT IT-Cloud Kartellrecht Kasachstan Keramik Kernenergie Kernkraft Kfz-Markt Kfz-Teile Kfz-Teile und Zubehör Kfz-Zubehör (ohne Brennstoffzellen) Klima- Kohle Konformitätserklärung Körperpflegemittel und Kosmetika Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeugmarkt Kraftwerk Kraftwerksbau Kreditinstitute Kroatien Kühl- u. Kältetechnik Kunststoffe Kunststoffe und Gummi Kurierdienste Labortechnik u. Optik Land- und Forstwirtschaft Landtechnik Landwirtschaft Landwirtschaftsministerium Leasing Lebensmittelketten Lettland Litauen Logistik / Speditionen Logistik/Speditionen Luft- Luftfahrzeuge Märkte Maschinen- und Anlagenbau Maschinenbau Medizin Medizintechnik Metallerzeugung Möbelindustrie Modemarkt Nahrungs- und Genussmittel Nahrungsmittel Neue Regelungen Neuigkeiten Norwegen NTHs Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeuge (Nfz) Öl Optik Papier und Pappe Papier- Pappe-Erzeugnisse Personenkraftwagen Personenkraftwagen (Pkw) Petrochemie Pflanzenproduktion Pharmaindustrie Pharmazie Pipelinebau Polycarbonat Presse Produktionsanlagen für Eisen und Stahl Publikationen Recht Recht der öffentlichen Aufträge Recycling Regionalstruktur Regionen Registrierung Rohstoffe RTN Russische Föderation Russland Rußland Russland Architektur Russland Bauwirtschaft Russland Produktionsanlagen für Chemie Schiedsgerichtsbarkeit Schienenfahrzeuge Schienentransport Schienenverkehr Schweden Schweiz Solar Solarenergie Sotschi Spezialthemen Sportbereich Straßen- Straßenbau Straßenfahrzeuge Straßenverkehr Strom- Strom-/ Energieerzeugung Strom-Energieerzeugung Stromerzeugung Stromerzeugungs Technicher Regelwerk Technische Reglement technische Regulierung Telekommunikationsdienste Telekommunikationsdienstleistungen Tierproduktion TIR-Verfahren Tourismus TR TR Registrierung Transport und Verkehr Tschechische Republik Türkei Ukraine UkrSEPRO und Kraftwerksbau Unterhaltungselektronik Ventile Verkehrsinfrastrukturbau Verwaltungsprozessgesetzbuch Wasch- und Reinigungsmittel Wasserkraft Wasserkraftwerk Wasserwirtschaft Weißrussland Werbemarkt Werbung Werkzeugindustrie Werkzeugmaschinen Wind Windkraft Wirtschaft Wirtschaftsbeziehungen Wirtschaftsbeziehungen zu Deutschland Wirtschaftsbeziehungen zur EU Wirtschaftsförderung Wirtschaftslage Wirtschaftsverwaltungsrecht Wohnungsbau Wohnungswirtschaft WTO Zertifizierung Zivilgesetzbuch Zivilrecht Zoll Zollabfertigungsgebühren Zollabkommen Zollfahndung Zollkontingente Zollunion

Aktuelle Beiträge

Dienstag, 31. Juli 2012

Russland - Geplante Novelle des Gesetzes über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Von Dmitry Marenkov

(gtai) Das russische Gesetz Nr. 5338-I über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 7.7.1993 soll bald eine neue Fassung erhalten. Die geplante Gesetzesnovelle bezweckt die Umsetzung des UNCITRAL-Modellgesetzes über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit von 1985 in der Fassung von 2006. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 25.1.2012 vom russischen Parlament in erster Lesung beschlossen. Die zweite Lesung verzögert sich jedoch noch auf unbestimmte Zeit.

Zu beachten ist, dass das russische Schiedsverfahrensrecht zwei Gesetze kennt: das Föderale Gesetz Nr. 102-FZ „Über Schiedsgerichte“ („O tretejskich sudach“) vom 24.7.2002, welches nur auf nationale Schiedsverfahren Anwendung findet, sowie das o.g. Gesetz Nr. 5338-I vom 7.7.1993, welches nur mit sehr geringen Abweichungen das UNCITRAL-Modellgesetz von 1985 umgesetzt hat.

Das von der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht erarbeitete Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit (UNCITRAL Model Law on International Commercial Arbitration) wurde mit dem Ziel der Harmonisierung bzw. Vereinheitlichung der nationalen Normen zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit im Jahre 1985 erlassen und bis heute von über 60 Staaten implementiert. Angesichts der Tatsache, dass dazu einige Mehrrechtsstaaten zählen (Australien, Kanada, USA, Vereinigtes Königreich), sind es insgesamt fast 90 Rechtsordnungen, die die Vorschriften des Modellgesetzes umgesetzt haben. Das Modellgesetz bezweckt die Harmonisierung bzw. Vereinheitlichung der nationalen Normen zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Im Jahre 2006 wurde das Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit um eine Reihe von Vorschriften ergänzt (vgl. Text des Modellgesetzes in der Fassung von 2006). Die neue Fassung des Modellgesetzes von 2006 ist bislang nur in rund einem Dutzend Rechtsordnungen umgesetzt worden, darunter Australien, Georgien, Hong Kong, Irland, Neuseeland, Peru, Slowenien sowie der US-Bundesstaat Florida.

Der Gesetzentwurf beabsichtigt, Art. 2A des Modellgesetzes i.d.F. von 2006 als neuen Art. 21 zu übernehmen. Diese Vorschrift legt fest, dass im Rahmen der Gesetzesauslegung der internationale Charakter der Regelungen berücksichtigt und eine einheitliche Anwendung unter Wahrung des guten Glaubens und Zugrundelegung von allgemeinen Grundsätzen gewährleistet werden muss.

Das Modellgesetz i.d.F. von 2006 enthält in Art. 7 zwei mögliche Versionen der Vorschrift zur Definition und Form der Schiedsvereinbarung. Im russischen Gesetzentwurf ist die Übernahme der ausführlicheren ersten Version vorgesehen.

Im Rahmen der geplanten Gesetzesnovelle sollen ferner Vorschriften des Kapitels IV.A (Art. 17 bis 17J) zur Anordnung von vorläufigen Maßnahmen durch das Schiedsgericht als Art. 171 bis 179 übernommen werden.

Schließlich soll der neue Wortlaut des Art. 35 Abs. 2 des Modellgesetzes übernommen werden. Dieser verlangt bei der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen nur noch die Vorlage des Originals oder einer Kopie des Schiedsspruchs. Die Vorlage der Urschrift oder einer beglaubigten Abschrift der Schiedsvereinbarung soll dagegen nicht mehr notwendig sein. Außerdem wäre dann in Übereinstimmung mit dem Wortlaut des Modellgesetzes i.d.F. von 2006 in Fällen, in denen der Schiedsspruch nicht in der Amtssprache des Staates abgefasst ist, die Vorlage einer gehörig beglaubigten Übersetzung des Schiedsspruchs durch die beantragende Partei nicht mehr zwingend erforderlich. Vielmehr stünde es im Ermessen des Exequaturgerichts, eine solche Übersetzung zu verlangen. 

Der einschlägige Gesetzentwurf Nr. 583004-5, die amtliche Begründung (pojasnitelnaja zapiska) sowie weitere Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens sind in russischer Sprache auf der Internetseite der Staatsduma abrufbar.
Vgl. Sie auch unsere Meldung zum neuen UNCITRAL-Digest zum Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit.

 Weitere Informationen: Dmitry Marenkov, Tel.: 0228/24993-362, Email: dmitry.marenkov@gtai.de , Internet: www.gtai.de/rech


Zertifizierung GOST R/TR/EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,  Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland