Bonn (gtai)- Die russische Regierung hat mit der Verordnung N 1190 vom 29.12.10 (http://government.ru/gov/results/13742/) die Ausfuhrzölle auf bestimmte Arten vom Rohholz der HS-Pos. 4403 neu festgesetzt. Die detaillierte Aufstellung der betroffenen Warenpositionen ist der Anlage zu entnehmen (in Russisch, mit Angabe der Warennummern).
Der Zoll wird erhoben bei der Ausfuhr aus den Ländern – Mitgliedern der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan.
Die Verordnung ist seit dem 1.1.11 in Kraft.
Der Zoll wird erhoben bei der Ausfuhr aus den Ländern – Mitgliedern der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan.
Die Verordnung ist seit dem 1.1.11 in Kraft.
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