Bonn (gtai) – Mit der Entscheidung N 594 vom 2.3.11 hat die Kommission der Zollunion die Einfuhrzölle auf einige Wurzel und Knollen vorübergehend auf 0% des Warenwertes gesenkt. Die betroffenen Warengruppen und die Zollsätze sind in der Tabelle dargestellt.
Die Änderung ist seit 4.4.11 in Kraft und gilt bis 30.6.11.
Warennummer nach der einheitlichen Warennomenklatur der Zollunion | Bezeichnung der Warenposition | Einfuhrzollsatz (in %) | |
|---|---|---|---|
Regelzollsatz | befristet bis 30.6.11 | ||
| 0706 10 000 1 | Karotten | 15 | 0 |
| 0706 90 900 1 | Rote Rüben | 15 | 0 |
| 0703 10 190 0 | Speisezwiebeln andere | 15 | 0 |
Die Änderung ist seit 4.4.11 in Kraft und gilt bis 30.6.11.
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