Bonn (gtai) – Das seit dem 30. Mai dieses Jahres verhängte Verbot auf die Einfuhr und den Verkauf von rohem Gemüse aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedsländern in Russland ist zum 9.8. vollständig aufgehoben. Das vorübergehend eingeführte besondere Abfertigungsverfahren ist ebenfalls abgeschafft. Dabei mussten die Lieferungen von einer Negativbescheinigung begleitet werden – als Nachweis dafür, dass in den Produkten kein Bakterium E.coli nach den durchgeführten Laboruntersuchungen festgestellt wurde.
Quelle: Pressemitteilung der russischen Gesundheitsbehörde (www.rospotrebnadzor.ru) vom 8.8.2011.
(Ihre Ansprechpartnererin: Frau Soldo, Tel.: 0228-24993-351, E-Mail: Alena.Soldo@gtai.de)
Zertifizierung, Registrierung. Zulassung und Deklarierung für Russland
Quelle: Pressemitteilung der russischen Gesundheitsbehörde (www.rospotrebnadzor.ru) vom 8.8.2011.
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