Bonn (gtai) – Analog zur europäischen CE-Kennzeichnung wird es ab dem 2. September in den Mitgliedsländern der Eurasischen Zollunion (Russland, Belarus und Kasachstan) ein einheitliches Zeichen für frei verkehrsfähige Erzeugnisse geben. Die einheitliche Kennzeichnung bestätigt, dass die mit dem Zeichen markierten Waren allen notwendigen Konformitätsverfahren unterzogen wurden und den vorgeschriebenen technischen Anforderungen entsprechen.
Das Zeichen hat folgende grafische Darstellung:

Quelle: Kommission der Zollunion
Das Konformitätszeichen EAC bedeutet in Deutsch Eurasische Konformität (Eurasian Conformity). Über die Größe des Zeichens und die Art des Anbringens entscheidet der Hersteller (der Lieferant) der Ware. Das Zeichen muss gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt angebracht, seine Größe muss mindestens 5 mm sein.
Für die Anwendung des EAC-Zeichens sind folgende Regeln zu beachten:
Das Produkt darf vom Hersteller (Lieferanten) nur dann markiert werden, wenn es sämtliche, in den technischen Richtlinien der Zollunion vorgeschriebenen Konformitätsverfahren in einem der Mitgliedsländer durchlaufen hat.
(Ihre Ansprechpartnererin: Frau Soldo, Tel.: 0228-24993-351, E-Mail: Alena.Soldo@gtai.de)
Das Zeichen hat folgende grafische Darstellung:
Quelle: Kommission der Zollunion
Das Konformitätszeichen EAC bedeutet in Deutsch Eurasische Konformität (Eurasian Conformity). Über die Größe des Zeichens und die Art des Anbringens entscheidet der Hersteller (der Lieferant) der Ware. Das Zeichen muss gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt angebracht, seine Größe muss mindestens 5 mm sein.
Für die Anwendung des EAC-Zeichens sind folgende Regeln zu beachten:
- Das Logo muss auf jede Produkteinheit, Verpackung oder Begleitunterlage angebracht werden.
- Die Darstellung des Zeichens muss einfarbig sein und zu der Farbe des Hintergrunds in Kontrast stehen.
- Die Stelle des Anbringens auf dem Produkt, der Verpackung und Begleitunterlage ist der entsprechenden technischen Vorschrift (Technischem Reglement – TR) zu entnehmen.
Das Produkt darf vom Hersteller (Lieferanten) nur dann markiert werden, wenn es sämtliche, in den technischen Richtlinien der Zollunion vorgeschriebenen Konformitätsverfahren in einem der Mitgliedsländer durchlaufen hat.
(Ihre Ansprechpartnererin: Frau Soldo, Tel.: 0228-24993-351, E-Mail: Alena.Soldo@gtai.de)
Zertifizierung, Registrierung. Zulassung und Deklarierung für Russland