Bonn (gtai) - Im Rahmen der Verhandlungen über den Beitritt der
Russischen Föderation zur WTO hat die Kommission im Namen der Union ein
Abkommen über den Handel mit Teilen und Komponenten von Kraftfahrzeugen
zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation
ausgehandelt, das einen Ausgleichsmechanismus vorsieht, der
gewährleistet, dass sich die Ausfuhren von Kraftfahrzeugteilen und
-komponenten aus der Union in die Russische Föderation nicht aufgrund
der Anwendung der Investitionsregelungen für die Automobilindustrie
verringern.
Bei den Investitionsregelungen für die
Automobilindustrie handelt es sich um Regelungen, die mit dem Erlass Nr.
73/81/58n des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung und Handel der
Russischen Föderation, des Ministeriums für Energiewirtschaft und
Industrie der Russischen Föderation sowie des Finanzministeriums der
Russischen Föderation vom 15. April 2005 über die Genehmigung des
Erlasses zur Bestimmung des Begriffs der „Industriemontage“ und der
Bedingungen zur Anwendung dieses Begriffs bei der Einfuhr von
Motorkomponenten und deren Einheiten und Baugruppen für die Fertigung
von Kraftfahrzeugen (Positionen 8701-8705) in die Russische Föderation,
geändert mit dem Erlass Nr. 678/1289/184n des Ministeriums für
Wirtschaftsentwicklung der Russischen Föderation, des Ministeriums für
Industrie und Handel der Russischen Föderation sowie des
Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 24. Dezember 2010
(„Erlass Nr. 73“) eingeführt wurden.
Das vorstehende Abkommen wird
ab dem Tag des Beitritts der Russischen Föderation zur WTO vorläufig
angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren
(Ratifizierung) abgeschlossen sind. Der Zeitpunkt, ab dem das Abkommen
vorläufig angewendet wird, wird auf Veranlassung des Generalsekretariats
des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Quellen:
- Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Union und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über den Handel mit Teilen und Komponenten von Kraftfahrzeugen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation; ABl. L 57 vom 29.2.2012, S. 14.
- Abkommen
zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen
Föderation über den Handel mit Teilen und Komponenten von
Kraftfahrzeugen zwischen der Europäischen Union und der Russischen
Föderation; ABl. L 57 vom 29.2.2012, S. 15.
Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln, Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland