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Dienstag, 27. März 2012

EU - Abkommen mit der Russischen Föderation über den Handel mit Teilen und Komponenten von Kraftfahrzeugen

Bonn (gtai) - Im Rahmen der Verhandlungen über den Beitritt der Russischen Föderation zur WTO hat die Kommission im Namen der Union ein Abkommen über den Handel mit Teilen und Komponenten von Kraftfahrzeugen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation ausgehandelt, das einen Ausgleichsmechanismus vorsieht, der gewährleistet, dass sich die Ausfuhren von Kraftfahrzeugteilen und -komponenten aus der Union in die Russische Föderation nicht aufgrund der Anwendung der Investitionsregelungen für die Automobilindustrie verringern.

Bei den Investitionsregelungen für die Automobilindustrie handelt es sich um Regelungen, die mit dem Erlass Nr. 73/81/58n des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung und Handel der Russischen Föderation, des Ministeriums für Energiewirtschaft und Industrie der Russischen Föderation sowie des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 15. April 2005 über die Genehmigung des Erlasses zur Bestimmung des Begriffs der „Industriemontage“ und der Bedingungen zur Anwendung dieses Begriffs bei der Einfuhr von Motorkomponenten und deren Einheiten und Baugruppen für die Fertigung von Kraftfahrzeugen (Positionen 8701-8705) in die Russische Föderation, geändert mit dem Erlass Nr. 678/1289/184n des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung der Russischen Föderation, des Ministeriums für Industrie und Handel der Russischen Föderation sowie des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 24. Dezember 2010 („Erlass Nr. 73“) eingeführt wurden.
Das vorstehende Abkommen wird ab dem Tag des Beitritts der Russischen Föderation zur WTO vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren (Ratifizierung) abgeschlossen sind. Der Zeitpunkt, ab dem das Abkommen vorläufig angewendet wird, wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Quellen:
  • Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Union und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über den Handel mit Teilen und Komponenten von Kraftfahrzeugen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation; ABl. L 57 vom 29.2.2012, S. 14.
  • Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über den Handel mit Teilen und Komponenten von Kraftfahrzeugen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation; ABl. L 57 vom 29.2.2012, S. 15.
    Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,  Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland