Bonn (gtai) - Die Kommission hat im Namen der Europäischen Union mit
der Russischen Föderation ein Abkommen in Form eines Briefwechsels über
die Einführung oder die Erhöhung von Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe
ausgehandelt, um der Gefahr zu begegnen, dass die Russische Föderation
künftig neue Ausfuhrabgaben einführt, die sich im Folgenden auf die
Rohstoffversorgung der Union auswirken.
Danach bemüht sich die
Regierung der Russischen Föderation nach besten Kräften, für die im
Anhang zum Abkommen aufgeführten Rohstoffe keine Ausfuhrabgaben
einzuführen oder zu erhöhen. Dabei handelt es sich um die Rohstoffe, die
nicht in Teil V der Liste der Zugeständnisse und Verpflichtungen der
Russischen Föderation im Bereich Warenverkehr gegenüber der
Welthandelsorganisation (WTO) aufgeführt sind und für die gilt, dass der
Anteil der Russischen Föderation an der Weltproduktion oder den
weltweiten Ausfuhren mehr als 10 Prozent beträgt oder die Europäische
Union derzeit oder potenziell einen hohen Einfuhrbedarf daran hat oder
die Gefahr besteht, dass es bei diesen Rohstoffen zu weltweiten
Versorgungsengpässen kommt.
Ausgenommen sind aufgeführte
Erzeugnisse, die auch in Teil V der Liste mit den Zugeständnissen und
Verpflichtungen der Russischen Föderation gegenüber der WTO im Bereich
Warenverkehr im Hinblick auf Ausfuhrabgaben aufgeführt sind.
Das
Abkommen wird gemäß seinen Bestimmungen ab dem Tag des Beitritts der
Russischen Föderation zur WTO vorläufig angewandt, bis die zu seinem
Abschluss erforderlichen Verfahren (Ratifizierung) abgeschlossen sind.
Der Zeitpunkt, ab dem das Abkommen vorläufig angewendet wird, wird auf
Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht.
Quellen:
- Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Einführung oder die Erhöhung von Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe; ABl. L 57 vom 29.2.2012, S. 52.
- Abkommen
in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der
Russischen Föderation über die Einführung oder die Erhöhung von
Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe; ABl. L 57 vom 29.2.2012, S. 53.
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