Bonn (gtai) - Im Rahmen der Verhandlungen über den Beitritt der
Russischen Föderation zur WTO hat die Kommission — im Namen der
Europäischen Union — ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen
der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung
der Zollkontingente für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in
die Europäische Union (nachstehend „Abkommen“ genannt) ausgehandelt. In
Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung von Rohholzeinfuhren für die
Union sowie der Bedeutung der Russischen Föderation als Rohholzlieferant
für die Union verhandelte die Kommission mit der Russischen Föderation
über Verpflichtungen zur Senkung oder Abschaffung der derzeit von
Letzterer erhobenen Ausfuhrzölle, unter anderem für Rohholz.
Das
jetzt vorliegende Abkommen sieht jährliche Zollkontingente für
Holzausfuhren aus der Russischen Föderation, für die Ausfuhrzölle
gelten, in die EU vor. Der Verwaltung der Kontingente auf russischer
Seite erfolgt über Ausfuhrgenehmigungen; die EU wird die ihr
zugewiesenen Kontingentsanteile im Wege ihrer internen Verfahren
überwachen. Die Vertragsparteien werden sich alle drei Monate über die
Ausschöpfung der Kontingente austauschen.
Einzelheiten regelt das
Protokoll zwischen der Europäischen Union und der Regierung der
Russischen Föderation über technische Modalitäten nach Maßgabe des
Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union
und der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten
für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische
Union.
Das Abkommen gilt vorläufig ab dem Tag des Beitritts der
Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation bis zum Abschluss der
Ratifikationsverfahren. Der Zeitpunkt, ab dem das Abkommen und das
Protokoll vorläufig angewendet werden, wird auf Veranlassung des
Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht.
Quellen:
- Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union sowie des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über technische Modalitäten nach Maßgabe dieses Abkommens; ABl. L 57 vom 29.12.2012, S. 1.
- Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union; ABl. L 57 vom 29.2.2012, S. 3.
- Protokoll
zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen
Föderation über technische Modalitäten nach Maßgabe des Abkommens in
Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der
Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für
Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union;
ABl. L 57 vom 29.2.2012, S. 5.
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