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Donnerstag, 29. März 2012

EU - Abkommen mit der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die EU

Bonn (gtai) - Im Rahmen der Verhandlungen über den Beitritt der Russischen Föderation zur WTO hat die Kommission — im Namen der Europäischen Union — ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung der Zollkontingente für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union (nachstehend „Abkommen“ genannt) ausgehandelt. In Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung von Rohholzeinfuhren für die Union sowie der Bedeutung der Russischen Föderation als Rohholzlieferant für die Union verhandelte die Kommission mit der Russischen Föderation über Verpflichtungen zur Senkung oder Abschaffung der derzeit von Letzterer erhobenen Ausfuhrzölle, unter anderem für Rohholz.

Das jetzt vorliegende Abkommen sieht jährliche Zollkontingente für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation, für die Ausfuhrzölle gelten, in die EU vor. Der Verwaltung der Kontingente auf russischer Seite erfolgt über Ausfuhrgenehmigungen; die EU wird die ihr zugewiesenen Kontingentsanteile im Wege ihrer internen Verfahren überwachen. Die Vertragsparteien werden sich alle drei Monate über die Ausschöpfung der Kontingente austauschen.
Einzelheiten regelt das Protokoll zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über technische Modalitäten nach Maßgabe des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union.
Das Abkommen gilt vorläufig ab dem Tag des Beitritts der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation bis zum Abschluss der Ratifikationsverfahren. Der Zeitpunkt, ab dem das Abkommen und das Protokoll vorläufig angewendet werden, wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 
Quellen:
  • Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union sowie des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über technische Modalitäten nach Maßgabe dieses Abkommens; ABl. L 57 vom 29.12.2012, S. 1.
  • Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union; ABl. L 57 vom 29.2.2012, S. 3.
  • Protokoll zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über technische Modalitäten nach Maßgabe des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union; ABl. L 57 vom 29.2.2012, S. 5.

    Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,  Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland