Von Martin T. Ondrejka
(gtai) Neue Technologien, Recht am eigenen Bild, Gewerkschaftsrechte,
Umweltrecht oder Datenschutzrecht, all diese Bereiche können heute zum
Wirtschaftsrecht im weitesten Sinne gezählt werden, sind sie doch für
die unternehmerische Tätigkeit unmittelbar relevant.
Zu all diesen
Rechtsbereichen liegen seit kurzem Rechtsprechungsübersichten des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vor.
Dessen Rechtsprechung wird dann relevant, wenn der Rechtsschutz vor
nationalen Gerichten ausgeschöpft ist. Zudem ist eine noch größere
Auswirkung des EGMR auf das Rechtschutzsystem der EU zu erwarten, steht
doch ein Beitritt der Europäischen Union zur EMRK, der
Menschenrechtskonvention des Europarats, der zur Zeit 47 Staaten u.a.
Russland, die Ukraine und die Türkei angehören, bevor. Dies sieht
Artikel 6 Absatz 2 des Lissabon-Vertrag (EUV) ausdrücklich vor.
Die Merkblätter zur Rechtsprechung des EGMR mit wirtschaftsrechtlichem Bezug sind zwischen 3 und 8 Seiten lang und auf der Internetseite des EGMR auf Englisch abrufbar.
Weitere Informationen: Martin Ondrejka, Tel.: 0228/24993-371, E-Mail: unternehmer@portal21.de
Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der
Messmitteln, Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für
Russland