Bonn (gtai) – Die russische Regierung hat mit der Verordnung N 88 vom 6.2.12 die Ausfuhrzölle auf bestimmte Waren,
unter anderem Fische und Krebstiere, mineralische Brennstoffe,
Erzeugnisse aus Häuten und Fellen, Holz und Holzwaren, Edel- und
NE-Metalle, Abfälle und Schrott daraus zum 1.1.12 neu festgesetzt.
Für
die meisten Waren ergaben sich keine Änderungen, für Rohholz wurde der
Zollsatz jedoch erhöht.
Der Ausfuhrzoll auf nicht legiertes Nickel in
Rohform (Warennummer 7502 10 000 0) beträgt laut aktueller Verordnung
2.117,8 USD/t. Er wurde zwischenzeitlich auf 1245,5 USD/t gesenkt. Der
neue Zollsatz gilt dann ab dem 5.3.12
Die Zölle werden bei der Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan erhoben.
Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der
Messmitteln, Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für
Russland