Bonn (gtai) – Zum 17.6.2012 müssen Warensendungen, die in das
Zollgebiet der drei Länder verbracht werden, vorab angemeldet werden.
Das gilt vorerst nur für Lieferungen, die mit Beförderungsmitteln im
Straßenverkehr durchgeführt werden. Diese Entscheidung hat die
Kommission der Zollunion im Dezember letzten Jahres getroffen.
Die
neue Regelung betrifft Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO),
Beförderer, auch Zollbeförderer, Zollrepräsentanten (ehem. Zollbroker)
und andere Wirtschaftsbeteiligte. Sie müssen zukünftig erforderliche
Sicherheitsdaten spätestens zwei Stunden vor Eintreffen der Waren
übermitteln.
Die zuständige Zollstelle eines der Mitgliedsländer
der Zollunion führt innerhalb von zwei Stunden nach dem Übermitteln der
Daten eine angemessene Risikoanalyse durch. Anschließend, nach dem
Eintreffen der Waren, vergleicht der Zollbeamte die eingegangenen
Vorabangaben mit den Informationen aus Begleitdokumenten und entscheidet
über die Freigabe der Waren. Wie der russische Zoll auf seiner
Internetpräsenz verspricht, soll das Anmeldeverfahren dank der
Vorabanmeldung maximal 15 Minuten in Anspruch nehmen.
Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der
Messmitteln, Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für
Russland