Bonn (gtai) – Russland will die Beteiligten im Straßengüterverkehr –
vom Fahrer bis zum Transportunternehmen als juristische Person – mit
erheblich höheren Strafen als bisher belasten, wenn sie sich nicht an
die vorgeschriebenen administrativen Regeln halten.
Am 2. April
unterschrieb der russische Präsident das Föderale Gesetz, das die
Änderungen bei administrativen Verstößen und staatlicher Kontrolle der
Durchführung internationalen Straßengüterverkehrs vorsieht.
Die
Durchführung internationaler Transporte ohne vorgeschriebene
Fahrgenehmigung wird zukünftig dem Fahrer bis zu 4.000 RUB (103 EUR*),
anderen Verantwortlichen und für die Lieferung zuständigen Personen,
sowie dem LKW-Unternehmen als juristische Person zwischen 30.000 und
maximal 400.000 RUB (769 EUR und 10.256 EUR) kosten.
Außerdem
steigen die Strafen für die Transporte, die die Fracht oder Personen aus
einem Drittstaat nach Russland oder aus Russland in einen Drittstaat
ohne eine entsprechende Genehmigung befördern. Sie betragen:
- für den Fahrer – bis zu 5.000 RUB (128 EUR);
- für andere Verantwortlichen - 50.000 RUB (1.282 EUR);
- für juristische Personen, wie LKW-Unternehmen - bis 500.000 RUB (12.821 EUR).
Die gleichen Strafen gelten für die Verantwortlichen, die gegen das Kabotageverbot in Russland verstoßen.
Neu
ist, dass die juristischen Personen in der bisherigen Version überhaupt
nicht erwähnt wurden, mit der Gesetzesänderung aber für die Verstöße
ebenfalls zur Bezahlung der Strafe herangezogen werden.
Desweiteren
sind die Zollbeamten oder Mitarbeiter der Behörde für die
Verkehrsaufsicht (Rostransnadzor) befugt, die Transportmittel ohne
angemessene Fahrgenehmigung bis auf weiteres festzuhalten.
Die Änderungen treten zum 4.5.12 in Kraft.
*Die Angaben in EUR sind nach Wechselkurs vom 2.05.12 angegeben.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland