Von Dmitry Marenkov
(gtai) Seit dem 1.1.2012 ist die neue Fassung des Föderalen Gesetzes
Nr. 116-FZ „Über Sonderwirtschaftszonen“ vom 22.7.2005 zu beachten (s. Änderungsgesetz Nr. 365-FZ vom 30.11.2011).
Das
Konzept der Sonderwirtschaftszonen (russisch: „osobye ekonomitscheskije
zony“, englisch: „special economic zone“, im Folgenden: SWZ) sieht ein
Sonderregime der wirtschaftlichen Tätigkeit vor, das Steuer- und
Zollvergünstigungen, ggfs. Subventionen sowie administrative
Erleichterungen (z.B. bei Registrierung von Unternehmen, Ein- und
Ausreise von ausländischen Staatsangehörigen) beinhaltet. Auf diese
Weise sollen Investitionen aus dem In- und Ausland in das jeweilige
Gebiet angelockt werden. Sonderwirtschaftszonen existieren auch in einer
Reihe anderer osteuropäischer Staaten, z.B. Belarus, Kasachstan,
Lettland, Litauen, Polen.
Das russische SWZ-Gesetz sieht vier Arten von
SWZ vor: Industrie- und Produktionszonen, Technologie- und
Entwicklungszonen, Touristikzonen sowie Häfen und Flughäfen. Russland
verfügt derzeit über 24 SWZ, wobei 13 von ihnen auf Touristikzonen,
jeweils vier auf Industrie- und Produktionszonen sowie Technologie- und
Entwicklungszonen und die restlichen drei auf Häfen entfallen. Im
Zeitraum zwischen 2006 und 2011 wurden in den russischen SWZ insgesamt
272 Investoren aus 18 Ländern angesiedelt. Das Investitionsvolumen
beträgt über 308 Mrd. Rubel (rund 7,9 Mrd. Euro). Im Jahr 2011 wurden
insgesamt 74 neue Investoren mit einer Gesamtinvestition von rund 42
Mrd. Rubel (ca. 1 Mrd. Euro) gezählt. Dadurch wurden bereits ca. 8.000
von geplanten 15.000 neuen Arbeitsplätzen geschaffen.
Um die SWZ
auch für mittelständische Unternehmen attraktiver zu machen, war bereits
im Dezember 2009 die erforderliche Mindesthöhe der Investitionen für
alle SWZ-Arten wesentlich gesenkt worden.
Die aktuelle
Gesetzesnovelle verlängert die zulässige Dauer des Bestehens von SWZ auf
49 Jahre. Mit Ausnahme von Häfen- und Flughäfen-SWZ, die bereits für 49
Jahre errichtet werden konnten, galt bislang für alle anderen SWZ-Arten
die maximale Dauer von 20 Jahren. Die Verlängerung des Bestehens von
SWZ bringt den Investoren den Vorteil, länger in den Genuss der
Präferenzen zu kommen und besser ihre Investition planen zu können. Die
maximal zulässige Fläche von Industrie- und Produktionszonen ist von
20km2 auf 40km2 erhöht worden.
Nach neuer Fassung
des Gesetzes können einzelne SWZ zu einem sog. „Cluster“ unter der
Leitung einer Verwaltungsgesellschaft zusammengefügt werden. Diese
Neueinführung erfolgte im Zusammenhang mit dem Vorhaben, in der
Nordkaukasischen Region sechs neue Touristik-SWZ zu schaffen und sie zu
einem Cluster zu verbinden. Eine weitere wichtige Änderung für
Residenten von Technologie- und Entwicklungszonen und Touristik-SWZ
besteht in der Befreiung von der Zahlung des föderalen Anteils der
Körperschaftssteuer (2%), welche bis 2018 bzw. 2023 bestehen bleibt.
Um
den Dialog zwischen den potentiellen Investoren und den Regionen zu
verbessern, nahm eine neue Arbeitsgruppe in der Staatsduma, die eng mit
Vertretern des federführenden Ministeriums für wirtschaftliche
Entwicklung zusammenarbeiten wird, im April 2012 ihre Arbeit auf. Sie
soll weiteren Reformbedarf auf diesem Gebiet ermitteln.
Das russische Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung stellt weitere Informationen zu SWZ in Russland in russischer und englischer
Sprache zur Verfügung. Eine konsolidierte Fassung des SWZ-Gesetzes im
russischen Originalwortlaut ist ebenfalls im Internet abrufbar: http://base.garant.ru/12141177/
Weitere Informationen:
Dmitry Marenkov
Tel.: 0228/24993-362
Email: dmitry.marenkov@gtai.de
Internet: www.gtai.de/recht
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Email: dmitry.marenkov@gtai.de
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Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland