Durchführungsverordnung (EU) Nr. 498/2012 der Kommission vom
12. Juni 2012 über die Zuteilung von Zollkontingenten für Holzausfuhren
aus der Russischen Föderation in die Europäische Union; ABl. L 152 vom
13.6.2012, S. 28.
Anmerkung:
Die EU hat im Rahmen der Verhandlungen zum WTO-Beitritt der Russischen Föderation u.a. ein bilaterales Abkommen in Form eines Briefwechsels über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Unio ausgehandelt (ABl. L 57 vom 29.2.2012, S. 3). Das Protokoll zum Abkommen (ABl. L 57 vom 29.2.2012, S. 5) enthält die technischen Modalitäten zur Verwaltung der Zollkontingente.
Mit der jetzt veröffentlichten Verordnung werden
ausführliche Regeln für die Zuteilung von Kontingentbewilligungen nach
Artikel 5 Absatz 2 des Protokolls festgelegt, ferner enthält sie
sonstige Bestimmungen für die EU-seitige Verwaltung der
Zollkontingentmengen, die für Ausfuhren in die Union im Rahmen der
Durchführung des Abkommens und des Protokolls zugeteilt wurden.
Die
Durchführungsverordnung tritt am 13.6.2012 in Kraft. Sie tritt an dem
Tag außer Kraft, an dem die vorläufige Anwendung des Protokolls außer
Kraft tritt. Die vorläufige Anwendung des Protokolls erfolgt ab dem Tag,
ab dem die Russische Föderation der WTO beitritt (noch offen,
Mitteilung der WTO über den offiziellen Beitritt bleibt abzuwarten,
www.wto.org).
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland