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Freitag, 26. Oktober 2012

Russische Föderation – Abwrackgebühr für Fahrzeuge

Bonn (gtai) – Die russische Regierung hat mit der Verordnung N 870 vom 30.8.12 (http://www.government.ru/gov/results/20492/) endgültig die Regeln aufgestellt, in welchen Fällen die nach Russland importierten bzw. in Russland hergestellten Fahrzeuge mit der Abwrackgebühr belastet werden. Außerdem sind die Fahrzeugtypen sowie die Basissätze und Koeffizienten für die Berechnung der Gebühr festgesetzt worden. Die Regeln gelten seit dem 1.9.12 und betreffen nicht die Fahrzeuge mit ausgestellten Fahrzeugpapieren vor diesem Datum.

Die Einführung der Abwrackprämie gilt als protektionistische Maßnahme und soll die zukünftige Senkung der Einfuhrzölle für Fahrzeuge im Rahmen der WTO-Verpflichtungen kompensieren. Die Abwrackprämie wird zusätzlich zum Einfuhrzoll berechnet, die in manchen Fällen – je nach Größe und Alter des Fahrzeugs – annährend genauso hoch wie der Kaufpreis des Fahrzeugs selber sein kann. Wie viel russische Rubel letztendlich pro Fahrzeug fällig werden, muss der Importeur bzw. der Hersteller mithilfe eines Koeffizienten selbst ausrechnen und in nationaler Währung (Russische Rubel – RUB) beim Zoll als zuständiger Behörde entrichten. Die Gebühr wird auf die entsprechende Kontonummer eingezahlt und in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Die Bankverbindung ist bereits auf der Internetseite der russischen Zollverwaltung veröffentlicht (www.customs.ru).

Die Basissätze für die Berechnung der Gebühr liegen bei 20.000 RUB für Personenkraftwagen einschließlich Rennwagen und 150.000 RUB für andere Kraftfahrzeuge. So ist beispielsweise für einen fünf Jahre alten PKW deutscher Herstellung mit einem Hubraum von mehr als 2000 ccm bis 3000 ccm eine Gebühr von umgerechnet 7.915 Euro* fällig. Die neuen Fahrzeuge mit Elektromotor werden mit 17.200 RUB, die gebrauchten – mit 106.000 RUB belastet. Der Kauf eines Lastkraftwagens (LKW) wird noch kostenintensiver: Die Abwrackgebühr variiert in Abhängigkeit vom zulässigen Gesamtgewicht und beträgt für neue LKW mindestens 75.000 RUB und maximal 435.000 RUB; für gebrauchte, über drei Jahre alte LKW – von 132.000 RUB bis 1.770.000 RUB. 

Die Gebühr wird auch fällig für Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn und mehr Personen, also Busse und ähnliche spezielle Passagierfahrzeuge. Sie liegt bei mindestens 90.000 und höchstens 780.000 russischer Rubel. Grundsätzlich gilt: je älter das Fahrzeug und je größer sein Hubraum bei Personenkraftwagen bzw. zulässiger Gesamtgewicht bei Nutzfahrzeugen ist, umso höher ist der Koeffizient für die Berechnung und somit die Abwrackgebühr selbst.

Weitere Regelungen betreffen unter anderem Privatpersonen, die ihre Fahrzeuge für den eigenen Bedarf einführen. Sie müssen an der Grenze mit 2.000 RUB bzw. 3.000 RUB Abwrackgebühr für neue bzw. gebrauchte Autos rechnen.

Für die Berechnung der Abwrackgebühr für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t bis 50 t, die im Verfahren der vorübergehenden Einfuhr nach Russland eingeführt werden (TIR-Verfahren), wird der Koeffizient von 0,25 verwendet. Das führt zu Abgaben in Höhe von 37.500 RUB.

Wo es die Regeln gibt, gelten auch die Ausnahmen. Von der Abwrackgebühr sind die in Russland ansässigen Automobilhersteller befreit, die als russische juristische Personen eine Garantie abgeben können, dass sie die Verschrottung von gebrauchten Fahrzeugen selbst übernehmen. Dafür müssen sie in ein Register eingetragen werden, das vom Ministerium für Industrie und Handel geführt wird.

Die Ausnahme gilt auch für Fahrzeuge, die aus den Mitgliedsländern der Zollunion mit Belarus und Kasachstan in das russische Zollgebiet eingeführt werden und bereits den Status der Unionsware haben.

Der Import von Oldtimern, die mindestens 30 Jahre alt sind und nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sind, ist von der Regelung ebenfalls nicht betroffen. 
*(EZB-Wechselkurs vom 3.9.2012: 1 Euro = 40,735 RUB)


Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,  Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland