Widerruf eines Verpflichtungsangebots
Beschluss der Kommission vom 10. Oktober 2012 zur Änderung
des Beschlusses 2008/577/EG der Kommission zur Annahme von
Verpflichtungsangeboten im Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren
betreffend die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Russland;
ABl. L 277 vom 11.10.2012, S. 8.
Anmerkung:
Mit Wirkung vom 12.10.2012 wird die Annahme der Verpflichtung von Seiten der Unternehmen Open Joint Stock Company (OJSC) „Azot“, Novomoskovsk, Russland, oder Open Joint Stock Company (OJSC) „Nevinnomyssky Azot“, Nevinnomyssk, Russland, für die Einfuhren des von diesen Unternehmen hergestellten Ammoniumnitrats, die entweder direkt an den ersten unabhängigen Abnehmer in der Union oder über EuroChem Trading GmbH, Zug, Schweiz, bzw. über Open Joint Stock Company (OJSC) Mineral und Chemical Company „EuroChem“, Moskau, Russland, und EuroChem Trading GmbH, Zug, Schweiz, („EuroChem-Gruppe“) (TARIC-Zusatzcode A522) an den ersten unabhängigen Abnehmer in der Union verkauft werden, widerrufen.
Mit Wirkung vom 12.10.2012 wird die Annahme der Verpflichtung von Seiten der Unternehmen Open Joint Stock Company (OJSC) „Azot“, Novomoskovsk, Russland, oder Open Joint Stock Company (OJSC) „Nevinnomyssky Azot“, Nevinnomyssk, Russland, für die Einfuhren des von diesen Unternehmen hergestellten Ammoniumnitrats, die entweder direkt an den ersten unabhängigen Abnehmer in der Union oder über EuroChem Trading GmbH, Zug, Schweiz, bzw. über Open Joint Stock Company (OJSC) Mineral und Chemical Company „EuroChem“, Moskau, Russland, und EuroChem Trading GmbH, Zug, Schweiz, („EuroChem-Gruppe“) (TARIC-Zusatzcode A522) an den ersten unabhängigen Abnehmer in der Union verkauft werden, widerrufen.
Hintergrund
des Widerrufs sind Änderungen in der Unternehmens- und Verkaufsstruktur
der EuroChem-Gruppe, die mit den Bedingungen für die seinerzeitige
Annahme der Verpflichtungen nicht mehr vereinbar sind. Eine
Verpflichtung der EuroChem-Gruppe ist nach Ansicht der EU-Kommission
nicht mehr praktikabel.
Auf die von der EuroChem-Gruppe
(TARIC-Zusatzcode A522) hergestellten Einfuhren der betroffenen Ware
gilt damit ab 12.10.2012 der mit den Artikeln 1 und 2 der Verordnung
(EG) Nr. 661/2008 (ABl. L 185 vom 12.7.2008, S. 1) eingeführte
endgültige Antidumpingzoll.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland