Bonn (gtai) – Die Gebühren für die Zollabfertigung bei Abgabe einer elektronischen Zollanmeldung
reduzieren sich auf 75% der gültigen Gebührensätze (s. Anmerkung).
Diese Änderungen hat die russische Regierung am 12.12.12 im Rahmen der
Verpflichtungen der Russischen Föderation vor der WTO verordnet.
Die geänderte Gebührenordnung tritt am 18.1.13 in Kraft und gilt für die Importgeschäfte, die seit 21.8.12 rechtskräftig sind.
Anmerkung:
Gegenwärtig betragen die Gebühren für die Zollabfertigung in Russland zwischen 500 und 30.000 RUB, abhängig vom Zollwert der eingeführten Ware. Eine detaillierte Aufstellung kann hier angesehen werden.
Gegenwärtig betragen die Gebühren für die Zollabfertigung in Russland zwischen 500 und 30.000 RUB, abhängig vom Zollwert der eingeführten Ware. Eine detaillierte Aufstellung kann hier angesehen werden.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland