Erhöhung eines firmenspezifischen Antidumpingzolls nach Interimsüberprüfung
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1269/2012 des Rates vom
21. Dezember 2012 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU)
Nr. 585/2012 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die
Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung
unter anderem in Russland im Anschluss an eine teilweise
Interimsüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1225/2009; ABl. L 357 vom 28.12.2012, S. 1.
Anmerkung:
Nach Abschluss der von der russischen TMK-Gruppe (bestehend aus den Unternehmen OAO Volzhsky Pipe Plant, OAO Taganrog Metallurgical Works, OAO Sinarsky Pipe Plant und OAO Seversky Tube Works) im Oktober 2011 beantragten teilweisen Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl u.a. mit Ursprung in der Russischen Föderation (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 303 vom 14.10.2011, S. 11) wird der firmenspezifische Antidumpingzoll für die Unternehmensgruppe mit Wirkung vom 29.12.2012 von bisher 27,7% auf 28,7% erhöht.
Nach Abschluss der von der russischen TMK-Gruppe (bestehend aus den Unternehmen OAO Volzhsky Pipe Plant, OAO Taganrog Metallurgical Works, OAO Sinarsky Pipe Plant und OAO Seversky Tube Works) im Oktober 2011 beantragten teilweisen Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl u.a. mit Ursprung in der Russischen Föderation (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 303 vom 14.10.2011, S. 11) wird der firmenspezifische Antidumpingzoll für die Unternehmensgruppe mit Wirkung vom 29.12.2012 von bisher 27,7% auf 28,7% erhöht.
Von der
Maßnahme betroffen sind nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl mit
kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von höchstens 406,4
mm, deren Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der
chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) 0,86
nicht überschreitet.
Die Rohre werden derzeit unter den KN-Codes
ex 7304 11 00, ex 7304 19 10, ex 7304 19 30, ex 7304 22 00,
ex 7304 23 00, ex 7304 24 00, ex 7304 29 10, ex 7304 29 30, ex
7304 31 80, ex 7304 39 58, ex 7304 39 92, ex 7304 39 93, ex 7304 51 89,
ex 7304 59 92 und ex 7304 59 93 eingereiht.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland