Bonn (gtai) - Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen
der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die
Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen
Föderation in die Europäische Union sowie das Protokoll zwischen der
Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über
technische Modalitäten nach Maßgabe dieses Abkommens (ABl. L 57 vom
29.2.2012, S. 3), die am 16. Dezember 2011 in Genf unterzeichnet wurden,
werden mit Wirkung vom 22. August 2012 vorläufig angewandt.
Quelle:
Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union sowie des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über technische Modalitäten nach Maßgabe dieses Abkommens; ABl. L 349 vom 19.12.2012, S. 2.
Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union sowie des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über technische Modalitäten nach Maßgabe dieses Abkommens; ABl. L 349 vom 19.12.2012, S. 2.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland