Bonn (gtai) - Das am 16. Dezember 2011 in Genf unterzeichnete
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und
der Russischen Föderation über die Einführung oder die Erhöhung von
Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe (ABl. L 57 vom 29.2.2012, S. 53) wird mit
Wirkung vom 22. August 2012 vorläufig angewandt.
Quelle:
Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Einführung oder die Erhöhung von Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe; ABl. L 349 vom 19.12.2012, S. 1.
Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Einführung oder die Erhöhung von Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe; ABl. L 349 vom 19.12.2012, S. 1.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland