Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls, Vereinnahmung des vorläufigen Zolls
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 78/2013 des Rates vom
17. Januar 2013 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und
zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren
bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und
Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Russland und
der Türkei; ABl. L 27 vom 29.1.2013, S. 1.
Anmerkung:
Mit Wirkung vom 30.1.2013 wird auf die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken (mit Ausnahme von gegossenen Rohrstücken, Flanschen und Rohrstücken mit Gewinde) aus Eisen oder Stahl (ausgenommen aus nicht rostendem Stahl) mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger, zum Stumpfschweißen und zu anderen Zwecken mit Ursprung in Russland und der Türkei ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt. Die unter diese Maßnahme fallenden Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 7307 93 11, ex 7307 93 19 und ex 7307 99 80 (TARIC-Codes 7307 93 11 91, 7307 93 11 93, 7307 93 11 94, 7307 93 11 95, 7307 93 11 99, 7307 93 19 91, 7307 93 19 93, 7307 93 19 94, 7307 93 19 95, 7307 93 19 99, 7307 99 80 92, 7307 99 80 93, 7307 99 80 94, 7307 99 80 95 und 7307 99 80 98) eingereiht.
Mit Wirkung vom 30.1.2013 wird auf die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken (mit Ausnahme von gegossenen Rohrstücken, Flanschen und Rohrstücken mit Gewinde) aus Eisen oder Stahl (ausgenommen aus nicht rostendem Stahl) mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger, zum Stumpfschweißen und zu anderen Zwecken mit Ursprung in Russland und der Türkei ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt. Die unter diese Maßnahme fallenden Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 7307 93 11, ex 7307 93 19 und ex 7307 99 80 (TARIC-Codes 7307 93 11 91, 7307 93 11 93, 7307 93 11 94, 7307 93 11 95, 7307 93 11 99, 7307 93 19 91, 7307 93 19 93, 7307 93 19 94, 7307 93 19 95, 7307 93 19 99, 7307 99 80 92, 7307 99 80 93, 7307 99 80 94, 7307 99 80 95 und 7307 99 80 98) eingereiht.
Für die betroffene
und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware
gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei
Grenze der Union, unverzollt:
| Land | Unternehmen | Vorläufiger Antidumpingzoll | TARIC-Zusatzcode |
| Russland | Alle Unternehmen | 23,8 % | — |
| Türkei | RSA Tesisat Malzemeleri San ve Ticaret AȘ, Küçükköy, Istanbul | 9,6 % | B295 |
| SARDOĞAN Endüstri ve Ticaret, Kurtköy Pendik, Istanbul | 2,9 % | B296 | |
| UNIFIT Boru Baglanti Elemanlari Ltd. Sti, Tuzla, Istanbul | 12,1 % | B297 | |
| Alle übrigen Unternehmen | 16,7 % | B999 |
Die
Sicherheitsleistungen für den mit der Verordnung (EU) Nr. 699/2012
(ABl. L 203 vom 31.7.2012, S. 37) eingeführten vorläufigen
Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke,
Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit
Ursprung in Russland und der Türkei werden endgültig vereinnahmt.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland