Bonn (gtai) – Die Oberste Rada der Ukraine hat mit dem Gesetz
vom 5.11.2012 im Rahmen der WTO-Verpflichtungen weitere Änderungen im
Zolltarif vorgenommen. Dabei handelt es sich in der Mehrzahl um
Zollerhöhungen.
Von den nicht unerheblichen Zollerhöhungen
betroffen sind unter anderem organische chemische Erzeugnisse (ex HS
29), Anstrichfarben und Lacke (ex 3209), Modelliermassen (ex 3407),
Waren aus Kautschuk (ex 4009) und Presskork (ex 4504), mehrschichtige
Isolierverglasungen (ex 7008), Fantasieschmuck (ex 7117), Sägeblätter,
Sägeketten (ex 8202) sowie andere Werkzeuge (ex 8203). Bei der Einfuhr
elektrischer Lokomotiven sowie Triebwagen und Schienenbusse mit
Stromspeisung aus dem Stromnetz (ex 8601 und 8603) erhöht sich der
Zollsatz von bisher 0 auf 10%.
Für Teile von Schienenfahrzeugen (ex
8607) sowie Teile für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (ex
8706, 8707, 8708) erhöhen sich die Einfuhrzölle auf 5 bzw. 10%. Auch
bestimmte Anhänger der ex HS-Pos. 8716 und Teile davon sowie Schlepper
(Warennummer 8904 00 10 00) und schwimmende oder tauchende Bohr- oder
Förderplattformen (Warennummer 8905 20 00 00) bleiben von Zollerhöhungen
nicht verschont. Für diese Waren sind künftig bis zu 10% Zoll zu
zahlen.
Lediglich die Exporteure bestimmter Walzlager (ex 8482),
Wechselstromgeneratoren (ex 8501), Transformatoren mit
Flüssigkeitsisolation (Warennummer 8504 22 90 00) sowie Teile für
Maschinen der Position 8501 oder 8502 (ex 8503) und Karosserien für die
industrielle Montage (Warennummer 8707 90 10 00) können sich über eine
vollständige Senkung des Einfuhrzolls auf 0% freuen.
Der geänderte Zolltarif ist seit 1.1.2013 in Kraft.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), UkrSEPRO, Registrierung der Messmitteln, Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland